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Ab 29. Januar 2009 muss die Einstellungsmeldung beim NISF/ INPS innerhalb von 24 Stunden vor Arbeitsbeginn (auch im Falle eines Feiertages) erfolgen. Diese Meldung hat auch Wirksamkeit gegenüber dem zuständigen Arbeitsamt, den Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Institut für Arbeitsunfälle (INAIL) sowie dem Regierungskommissariat. Die Meldungspflicht beim NISF/ INPS besteht:
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unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses;
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auch falls es sich um ein gelegentliches oder unregelmäßiges Arbeitsverhältnis handelt;
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auch falls der/ die Hausangestellte bei einem anderem Arbeitgeber bereits versichert ist
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auch falls der/ die Hausangestellte infolge einer anderen Arbeitstätigkeit bereits versichert wurde:
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auch falls es sich um eine/n ausländische/n Staatsbürger/in handelt;
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auch falls es sich um eine/n Renteninhaber/in handelt.
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Die Meldung muss auch dann pflichtmäßig vorgenommen werden, wenn das Arbeitsverhältnis
verlängert, geändert (ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt
wird, oder die Tätigkeit in einer anderweitigen Wohnung des Arbeitgebers verrichtet
wird als zuvor gemeldet wurde) bzw. aufgelöst wird. In diesen Fällen muss die Meldung
innerhalb von fünf Tagen ab Änderung der Umstände vorgenommen werden. Zur Erstmeldung
sowie zur eventuellen Meldung darauffolgender Änderungen kann der Arbeitgeber folgende
vereinfachte Verfahrensweisen verwenden:
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das Contact Center unter der Rufnummer 803164 kontaktieren u. diesem per Telefon die erforderten Daten mitteilen;
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mittels Internet-Verfahren die Meldung über die Homepage unserer Anstalt (www.inps.it) ausfüllen und dann online übermitteln;
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das Formular in Papierform ausfüllen und dieses dann beim NISF/ INPS entweder persönlich einreichen oder per Post übermitteln.
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ANLEITUNGEN ZUM AUSFÜLLEN DER MELDUNG
Im nachstehend angeführten Antragsformular sind im ersten Teil die vollständigen
Personaldaten des Arbeitgebers sowie dessen Anschrift und Steuernummer anzugeben.
Im zweiten Teil sind die Personaldaten des Arbeitnehmers anzugeben, einschließlich
die Steuernummer und das Einstellungsdatum desselben.
Der dritte Teil besteht aus einem Fragebogen, der eine Reihe von Fragen beinhaltet,
die genau beantwortet werden müssen, damit das NISF/ INPS aufgrund des gemeldeten
Arbeitsverhältnisses die entsprechende Beitragsart bestimmen kann.
Nachdem die eingegebenen Daten bestätigt werden, wird die Bestätigung mit Angabe
der Antragsnummer und zuständigen NISF-Amtsstelle ausgedruckt. Innerhalb kürzester
Zeit wird das NISF-Contact Center den Arbeitgeber unter einer in der Meldung
angegebenen Rufnummer kontaktieren. Nach telefonisch erfolgter Bestätigung wird der
Antrag im EDV-Archiv der Hausangestellten eingespeichert. Das NISF/ INPS behält sich
vor sämtliche Kontrollen durchzuführen, die zur Gültigkeitsprüfung des Arbeitsverhältnisses
notwendig sein sollten.
Weitere Auskünfte finden Sie auf der Homepage unserer Anstalt www.inps.it – Informazioni – Contributi – Lavoratori Domestici.
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