- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Stilllegung – Haushaltsangestellte
- Freiwillige Kündigung
- Kündigungen, Entlassungen und TFR-Abfindung für Haushaltsangestellte
- Anträge auf Begründung, Fortsetzung, Änderung und Aufhebung des landwirtschaftlichen Arbeitsverhältnisses für Saisonarbeiter und mitarbeitende Familienangehörige
- Verwaltung der TFR-Abfindung in der Gehaltsabrechnung: Lohnzusatzbetrag (LZB)
- Die Abfindung (TFR) für Angestellte im öffentlichen Dienst
- Kapitalleistungen des Steuerfonds
- Abfindung für Mitarbeiter zulasten des Schatzfonds
- Garantiefonds für den Zugang zu dem finanziellen TFS/TFR-Abfindung Vorschuss
- Antrag auf Quantifizierung der finanziellen TFS/TFR - Abfindung - Vorschuss
- TFR-Abfindung zu Lasten des Fonds des Schatzamtes
- Vorzeitige Beendigung der freiwilligen Beitragsnachzahlung für TFS/TFR-Zwecke mit laufendem Tilgungsplan
- Anreize für die Personalbeschaffung
- Hilfsarbeiten
- Nicht angemeldete Bezugstätigkeiten
- Mindestvergütung
- Arten von Arbeitsverträgen
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
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Um was es geht+
Wer einen Haushaltsangestellten einstellt, kann den Arbeitsvertrag mittels des Verfahrens für die Stilllegung aufheben.
Zielgruppe+
Das Stilllegungsverfahren ist für Arbeitgeber von Haushaltsangestellten verfügbar.
Funktionsweise+
Seit dem 29. Januar 2009 muss die Mitteilung über die Stilllegung beim INPS innerhalb von fünf Tagen nach Eintreten des Ereignisses vorgelegt werden.Die Mitteilung ist auch gegenüber den zuständigen Diensten, dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, dem INAIL und dem territorialen Ordnungsamt der Regierung wirksam.
Die Stilllegung muss dem INPS online über den entsprechenden Onlinedienst mitgeteilt werden.
Alternativ kann die Mitteilung erfolgen
- über das Contact-Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilfunknetz;
- bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.
Beendigung – Haushaltshilfen
Haushaltshilfen+
-
Desktop-Dienst
Hausarbeit- Mitteilungen (Bürger)
DasVerfahren dient der Abfrage der obligatorischen Mitteilungen des Arbeitgebersund der Verwaltung der Maßnahmen für Haushaltshilfen
Arbeitsvermittler und professionelle Dienstleister, Arbeitgeber von Haushaltshilfen+
-
Desktop-Dienst
Portal für Dienste für Haushaltsdienstleistungen (Unternehmen und Berater)
Das Verfahren dient dazu, die Dienste zur Verwaltung der Verhältnisse für Haushaltsdienstleistungen einzusehen -
Desktop-Dienst
Sozialversicherungsdossier (Arbeitgeber von Haushaltshilfen)
Das Verfahren dient dazu, die Daten des Haushaltsdiensttleistungsvhältnisses und die damit verbundenen Mitteilungen zu verwalten -
Desktop-Dienst
Portal für Dienste für Haushaltsdienstleistungen (Arbeitgeberverbände)
Das Verfahren dient dazu, die Dienste zur Verwaltung der Verhältnisse für Haushaltsdienstleistungen einzusehen
Patronatsstellen+
-
Desktop-Dienst
Portal für Patronatsstellen
Das Verfahren dient der Anzeige und Verwaltung der Dienste für Patronatsstellen
Veröffentlicht am
03 Juli 2020
Aktualisiert am
14 November 2022
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