- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Stilllegung – Haushaltsangestellte
- Freiwillige Kündigung
- Kündigungen, Entlassungen und TFR-Abfindung für Haushaltsangestellte
- Anträge auf Begründung, Fortsetzung, Änderung und Aufhebung des landwirtschaftlichen Arbeitsverhältnisses für Saisonarbeiter und mitarbeitende Familienangehörige
- Verwaltung der TFR-Abfindung in der Gehaltsabrechnung: Lohnzusatzbetrag (LZB)
- Die Abfindung (TFR) für Angestellte im öffentlichen Dienst
- Kapitalleistungen des Steuerfonds
- Abfindung für Mitarbeiter zulasten des Schatzfonds
- Garantiefonds für den Zugang zu dem finanziellen TFS/TFR-Abfindung Vorschuss
- Antrag auf Quantifizierung der finanziellen TFS/TFR - Abfindung - Vorschuss
- TFR-Abfindung zu Lasten des Fonds des Schatzamtes
- Vorzeitige Beendigung der freiwilligen Beitragsnachzahlung für TFS/TFR-Zwecke mit laufendem Tilgungsplan
- Anreize für die Personalbeschaffung
- Hilfsarbeiten
- Nicht angemeldete Bezugstätigkeiten
- Mindestvergütung
- Arten von Arbeitsverträgen
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Seit dem 12. März 2016 muss der Arbeiter seine Kündigung oder die einvernehmliche Beilegung des Arbeitsverhältnisses über das neue Onlineverfahren mitteilen, das vom Gesetzesdekret Nr. 151, 14. September 2015, verfügbar auf der Seite des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, eingeführt wurde. Das Ziel dieser Initiative ist es, das Phänomen der „Blanko-Kündigungen“ zu bekämpfen, das besonders einige Kategorien von Arbeiterinnen und Arbeitern belastet.
Zielgruppe+
Der Dienst richtet sich an alle Arbeiter und Arbeiterinnen, die ihre Kündigung mitteilen wollen.
Funktionsweise+
Durch das selbständige Ausfüllen des Online-Formulars zur Übermittlung der Mitteilung, das über den entsprechenden Onlinedienst erreichbar ist, kann die eigene Kündigung mitgeteilt werden.
Wenn der Zugang über die Seite des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik erfolgt, wird man ebenfalls an das Kontrollsystem der Zugriffe des INPS weitergeleitet, um sich mit dem eigenen dispositiven PIN einzuloggen.
Alternativ kann man sich an eine zugelassene Stelle wenden (Hilfswerk, Gewerkschaft, bilaterale Einrichtung, Zertifizierungskommissionen, Berufsberater, örtliche Stellen der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde), die die Aufgabe hat, die Daten auszufüllen und sie für den Arbeiter ans Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zu senden.Anfangs wird nach den Informationen gefragt, die notwendig sind, um das Arbeitsverhältnis zu ermitteln.
Falls das Verhältnis vor 2008 begonnen wurde, müssen einige Angaben zum Arbeitgeber (zum Beispiel Steuernummer oder Firmenname) und zum Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses und Art des Vertrags) gemacht werden. Wenn das Arbeitsverhältnis dagegen nach 2008 begonnen wurde, sind einige Angaben schon vorausgefüllt.
In beiden Fällen ist es wichtig, in den entsprechenden Feldern die E-Mail- oder ZEP-Adresse des Unternehmens anzugeben.
Letztendlich muss das Datum, ab dem die Kündigung gültig ist, also der Tag nach dem letzten Arbeitstag angegeben werden.
Innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Übermittlung des Formulars kann die Kündigung auf dieselbe Art widerrufen werden.
Für weitere Details ist eine Videoanleitung, veröffentlicht vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, für alle Benutzer verfügbar.
Freiwillige Kündigung
Arbeiter+
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Desktop-Dienst
Freiwilliger Rücktritt
Das Verfahren dient dazu, die Kündigung oder die einvernehmliche Beilegung des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen