- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Berechnung der über den gesetzlich vorgesehenen Mindestbetrag hinausgehenden Beiträge
- Beiträge der Verwalter von lokalen Körperschaften
- Beiträge für Mitarbeiter und gleichgestellte Berufsbilder
- Anrechnung von Erwerbszeiten im öffentlichen Dienst
- Anrechnung von Erwerbszeiten für beim Fondo ex IPOST versicherte Personen
- Die Beitragssätze
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Fiktive Beiträge
- Beitragssituation
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Einzahlungenund F24
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
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Um was es geht+
Nach mehreren normativen Maßnahmen sind die Verwalter von lokalen Körperschaften bei der Gestione Separata versichert und sowohl in verfahrenstechnischer als auch operationeller Hinsicht Personen mit einem Vertrag über geregelte und kontinuierliche Zusammenarbeit gleichgestellt.
Zielgruppe+
Anspruch auf die Abführung der Beiträge haben die folgenden lokalen Verwalter:
- Bürgermeister;
- Präsidenten von Provinzen, Gebirgsgemeinschaften, Gemeindeverbänden und Konsortien lokaler Körperschaften;
- Provinz- und Stadträte von Provinzen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern;
- Gemeinderatsvorsitzende von Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, Vorsitzende von Provinzräten und von Bezirksräten.
Funktionsweise+
Gemäß Art. 86 des Gesetzes über die lokalen Körperschaften haben die lokalen Verwalter, die bei der Übernahme des Mandats bei einer Rentenversicherung für Arbeitnehmer oder nicht für Arbeitnehmer, sondern in bezahltem Wartestand versichert sind, Anspruch auf die Abführung der Beiträge seitens der lokalen Körperschaften direkt in ihre Versicherung.
Den lokalen Verwaltern ohne Beschäftigungsverhältnis wird dagegen jährlich eine im Vorfeld festgelegte Summe, die in monatlichen Anteilen abgeführt wird, bezahlt.
Die Zahlung der Beiträge an das INPS kann online über den entsprechenden Dienst erfolgen.
Beiträge der Verwalter von lokalen Körperschaften
Veröffentlicht am
15 Juli 2020
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