- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Handwerker und Gewerbetreibende. Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen
- Antrag auf Beitragsausgleich für Landwirte
- Antrag auf Beitragsausgleich für Handwerker und Gewerbetreibende
- Antrag auf freiwillige Regelung der Beitragsposition für die Landwirtschaft
- Verwaltung der Verwaltungsbeschwerden gegen Beiträge
- Antrag auf Einrichtung einer Versicherungsposition und zentralisierte Beitragserhebung
- Beitragsrückerstattung Landwirtschaftliche Betriebe
- Rückerstattung von zu Unrecht bezahlten Beiträgen für Selbständige Mitarbeiter, die der so genannten Getrennten Verwaltung angehören
- Beitragsrückerstattung für selbständige landwirtschaftliche Arbeitskräfte
- Rückerstattung von Beitragsguthaben an Unternehmen
- Rückerstattung Guthaben aus der monatlichen Meldung an die Unternehmen
- Rückerstattung von Guthaben durch korrigierte Meldungen an Unternehmen
- Rückerstattung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen an Arbeitgeber von Haushaltshilfen
- Bescheinigung der Beitragsschulden - VeRA
- Verwaltung von Verwaltungsbeschwerden an zentrale Stellen im Bereich der Beitragseinnahmen
- Verwaltung von Beschwerden in Bezug auf die Eintragung und Beiträge, die in die Zuständigkeit der Überwachungsausschüsse der Verwaltung der öffentlich Bediensteten fallen
- Verwaltung von Verwaltungsbeschwerde im Bereich der Sozialleistungseinstufung
- Fiktive Beiträge
- Beitragssituation
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Einzahlungenund F24
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Handwerker und Gewerbetreibende können beim INPS den Ausgleich der Sozialversicherungsbeiträgebeantragen.
Zielgruppe+
Der Antrag auf Beitragsausgleich kann von Inhabern von Handwerks- und Handelsunternehmen gestellt werden.
Funktionsweise+
Der sich aus der Übersicht „RR “des Vordrucks UNICO ergebende Betrag kann innerhalb des Vordrucks F24 ganz oder teilweise für den Ausgleich verrechnet werden.
Für den Ausgleich werden eine oder mehrere Zeilen eines oder mehrerer F24-Vordrucke mit den folgenden Angaben ausgefüllt:
- Grund für den Beitrag AP oder AF (Handwerker) oder CP oder CF (Gewerbetreibende);
- Code der Niederlassung;
- INPS-Code (17-stellige Codezeile) für die Zahlung, die den auszugleichenden Überschuss verursacht hat;
- Bezugszeitraum;
- auszugleichender Betrag.
Der Ausgleich kann bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung nach derjenigen, aus der das Guthaben hervorgeht, durchgeführt werden.
Wenn nur ein Teil des ursprünglich in einer der vier Raten des zu versteuernden Mindestbetrags gezahlten Beitrags ausgeglichen wird, muss die Codeline entsprechend dem neuen Betrag neu berechnet werden.