- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Handwerker und Gewerbetreibende. Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen
- Antrag auf Beitragsausgleich für Landwirte
- Antrag auf Beitragsausgleich für Handwerker und Gewerbetreibende
- Antrag auf freiwillige Regelung der Beitragsposition für die Landwirtschaft
- Verwaltung der Verwaltungsbeschwerden gegen Beiträge
- Antrag auf Einrichtung einer Versicherungsposition und zentralisierte Beitragserhebung
- Beitragsrückerstattung Landwirtschaftliche Betriebe
- Rückerstattung von zu Unrecht bezahlten Beiträgen für Selbständige Mitarbeiter, die der so genannten Getrennten Verwaltung angehören
- Beitragsrückerstattung für selbständige landwirtschaftliche Arbeitskräfte
- Rückerstattung von Beitragsguthaben an Unternehmen
- Rückerstattung Guthaben aus der monatlichen Meldung an die Unternehmen
- Rückerstattung von Guthaben durch korrigierte Meldungen an Unternehmen
- Rückerstattung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen an Arbeitgeber von Haushaltshilfen
- Bescheinigung der Beitragsschulden - VeRA
- Verwaltung von Verwaltungsbeschwerden an zentrale Stellen im Bereich der Beitragseinnahmen
- Verwaltung von Beschwerden in Bezug auf die Eintragung und Beiträge, die in die Zuständigkeit der Überwachungsausschüsse der Verwaltung der öffentlich Bediensteten fallen
- Verwaltung von Verwaltungsbeschwerde im Bereich der Sozialleistungseinstufung
- Fiktive Beiträge
- Beitragssituation
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Einzahlungenund F24
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Seit dem 1. Juni 2013 ist das neue Verfahren zur Verwaltung von Verwaltungsbeschwerden gegen Beiträge an den Pensionsfonds für Arbeitnehmer der Unterhaltungsindustrie FPLS und den Pensionsfonds für Berufssportler in Kraft (Rundschreiben Nr. 89 vom 7. Juni 2013).
Zielgruppe+
Der Dienst richtet sich an Arbeitnehmer in der Unterhaltungsindustrie und Berufssportler.
Funktionsweise+
Unter Bezugnahme auf das Rundschreiben Nr. 29 vom 18. Februar 2013 ist es möglich, innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntgabe der oben genannten Anordnungen in einer einzigen Instanz beim Präsidenten des INPS Beschwerde einzulegen.
Die Beschwerde muss online über das RiOL-Verfahren ("Online-Beschwerden") auf der Grundlage der im Rundschreiben Nr. 132 vom 11. Oktober 2011 und im Rundschreiben Nr. 32 vom 10. Februar 2011 enthaltenen Anweisungen eingereicht werden.
Die Verwaltungsbeschwerden sind an die in Bezug auf den Wohnsitz des Steuerpflichtigen territorial zuständige spezialisierte Stelle für die Sozialversicherungsverwaltung der Arbeitnehmer der Unterhaltungsindustrie und des Profisports (die so genannte "PALS-Stelle") zu richten, die nach der Durchführung der vorbereitenden Tätigkeiten zur Definition der Untersuchung diese für weitere Formalitäten an die entsprechende Regionaldirektion weiterleitet.
Die folgende Tabelle zeigt die territorialen Zuständigkeitsbereiche der PALS-Stellen und der Regionaldirektionen.
Territorialer Geltungsbereich |
Zuständige PALS-Stelle |
Regionaldirektion |
Sardinien |
Cagliari |
Sardinien |
Sizilien (Prov. PA, AG, CL, TP) |
Palermo |
Sizilien |
Sizilien (Prov. CT, EN, ME, RG, SR) - Kalabrien (Prov. RC) |
Catania |
Sizilien |
Kalabrien (Prov. CZ, CS, KR, VV) - Kampanien - Molise |
Neapel |
Kampanien |
Apulien - Basilikata |
Bari |
Apulien |
Latium - Umbrien - Marken - Abruzzen |
Rom |
Latium |
Toskana |
Florenz |
Toskana |
Emilia Romagna |
Bologna |
Emilia Romagna |
Ligurien |
Genua |
Ligurien |
Lombardei |
Mailand |
Lombardei |
Piemont - Aostatal |
Turin |
Piemont |
Trentino Südtirol - Friaul-Julisch Venetien - Venetien |
Venedig |
Venetien |
Die PALS-Stelle, bei der die Beschwerde eingegangen ist, füllt das Untersuchungsformular aus und sendet es zusammen mit der Beschwerde an die zuständige Regionaldirektion.
Nach Prüfung der Beschwerde erstellt die Regionaldirektion den Bericht und die Skizzierung der Entscheidung und übermittelt die Dokumente im automatisierten Verfahren (DicaWeb-Verfahren) an die Zentrale Finanzdirektion, die wiederum die Dokumente prüft und sie ebenfalls nach dem oben genannten automatisierten Verfahren an das Sekretariat des Präsidenten des Instituts weiterleitet.
Die Entscheidungen des Präsidenten über Verwaltungsbeschwerden werden endgültiggetroffen, so dass gegen sie nur Beschwerden an die Justizbehörden nach den geltenden Rechtsvorschriften eingelegt werden können.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten für Verwaltungsbeschwerden, die bereits am 1. Juni 2013 mitgeteilt, aber noch nicht angefochten wurden. Verwaltungsbeschwerden gegen Beiträge, die sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz bereits bei den Strukturen der ehemaligen ENPALS eingegangen sind und bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erledigt sind, werden vom Präsidenten in letzter und endgültiger Instanz nach einer gemäß den vorstehenden Bestimmungen durchzuführenden Vorprüfung entschieden.