- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Handwerker und Gewerbetreibende. Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen
- Antrag auf Beitragsausgleich für Landwirte
- Antrag auf Beitragsausgleich für Handwerker und Gewerbetreibende
- Antrag auf freiwillige Regelung der Beitragsposition für die Landwirtschaft
- Verwaltung der Verwaltungsbeschwerden gegen Beiträge
- Antrag auf Einrichtung einer Versicherungsposition und zentralisierte Beitragserhebung
- Beitragsrückerstattung Landwirtschaftliche Betriebe
- Rückerstattung von zu Unrecht bezahlten Beiträgen für Selbständige Mitarbeiter, die der so genannten Getrennten Verwaltung angehören
- Beitragsrückerstattung für selbständige landwirtschaftliche Arbeitskräfte
- Rückerstattung von Beitragsguthaben an Unternehmen
- Rückerstattung Guthaben aus der monatlichen Meldung an die Unternehmen
- Rückerstattung von Guthaben durch korrigierte Meldungen an Unternehmen
- Rückerstattung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen an Arbeitgeber von Haushaltshilfen
- Bescheinigung der Beitragsschulden - VeRA
- Verwaltung von Verwaltungsbeschwerden an zentrale Stellen im Bereich der Beitragseinnahmen
- Verwaltung von Beschwerden in Bezug auf die Eintragung und Beiträge, die in die Zuständigkeit der Überwachungsausschüsse der Verwaltung der öffentlich Bediensteten fallen
- Verwaltung von Verwaltungsbeschwerde im Bereich der Sozialleistungseinstufung
- Fiktive Beiträge
- Beitragssituation
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Einzahlungenund F24
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Wenn die monatliche UNIEMENS-Meldung des Unternehmens ein Guthaben zugunsten des Unternehmens aufweist, kann eine Rückerstattung oder ein umfassender oder teilweiser Ausgleich beantragt werden.
Zielgruppe+
Die Rückerstattung des Guthabens erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers an INPS.
Antrag+
Der Antrag auf Rückerstattung muss über das Sozialversicherungsdossier über den Online-Dienst auf der Webseite des INPS eingereicht werden.
Das Antragsformular enthält die Meldedaten des Antragstellers, die Daten des begünstigten Unternehmens, die vorgesehene Verantwortlichkeitserklärung, die bescheinigt, dass der Betrag nicht bereits mit dem Formular F24 zur Rückerstattung eingefordert oder verrechnet wurde, sowie die für die Bank- oder Postüberweisung erforderlichen Daten.
Nach erfolgreicher Einleitung des Verfahrens wird das Übertragungsprotokoll erstellt.
Diese Daten werden dann aus dem in der Beitragsverwaltung enthaltenen Verfahren für die Verwaltung von Rückständen für die nachfolgenden Verarbeitungsstufen der Rückerstattung übernommen.
Der Ausgleich kann innerhalb von 12 Monaten ab dem Fristablauf für die Abgabe der Meldung, aus welcher das Beitragsguthaben hervorgeht, über das Formular F24 durchgeführt werden.
Sollte das Guthaben nach Ablauf der 12-monatigen Frist nicht vollständig verrechnet worden sein, muss für den Restbetrag beim INPS eine Rückerstattung beantragt werden, oder der Betrag kann nach normalem Recht einem gesetzlichen Ausgleich unterzogen werden.
Zur Darlegung des auszugleichenden Guthabens müssen die Arbeitgeber die Zeilen des INPS-Abschnitts des Formulars F24 wie folgt ausfüllen:
- Standortcode: Code der INPS-Geschäftsstelle, bei welcher die Registrierungsnummer des Unternehmens geführt ist;
- Beitragszweck: DM10P;
- INPS-Registrierungsnummer: Registrierungsnummer des Unternehmens;
- Bezugszeitraum "von" : entsprechender Monat und Jahr, auf das sich die monatliche Meldung mit Guthaben bezieht (z. B. 072016
- Bezugszeitraum "bis": dieses Feld muss nicht ausgefüllt werden;
- Gezahlte Beträge: Dieses Feld muss nicht ausgefüllt werden;
- ausgeglichene Beträge: Guthabenbetrag.
Es sei darauf hingewiesen, dass, wenn der Saldo aufgrund des Ausgleichs Null ist, das F24-Formular noch ausgefüllt und eingereicht werden muss.