- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Handwerker und Gewerbetreibende. Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen
- Antrag auf Beitragsausgleich für Landwirte
- Antrag auf Beitragsausgleich für Handwerker und Gewerbetreibende
- Antrag auf freiwillige Regelung der Beitragsposition für die Landwirtschaft
- Verwaltung der Verwaltungsbeschwerden gegen Beiträge
- Antrag auf Einrichtung einer Versicherungsposition und zentralisierte Beitragserhebung
- Beitragsrückerstattung Landwirtschaftliche Betriebe
- Rückerstattung von zu Unrecht bezahlten Beiträgen für Selbständige Mitarbeiter, die der so genannten Getrennten Verwaltung angehören
- Beitragsrückerstattung für selbständige landwirtschaftliche Arbeitskräfte
- Rückerstattung von Beitragsguthaben an Unternehmen
- Rückerstattung Guthaben aus der monatlichen Meldung an die Unternehmen
- Rückerstattung von Guthaben durch korrigierte Meldungen an Unternehmen
- Rückerstattung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen an Arbeitgeber von Haushaltshilfen
- Bescheinigung der Beitragsschulden - VeRA
- Verwaltung von Verwaltungsbeschwerden an zentrale Stellen im Bereich der Beitragseinnahmen
- Verwaltung von Beschwerden in Bezug auf die Eintragung und Beiträge, die in die Zuständigkeit der Überwachungsausschüsse der Verwaltung der öffentlich Bediensteten fallen
- Verwaltung von Verwaltungsbeschwerde im Bereich der Sozialleistungseinstufung
- Fiktive Beiträge
- Beitragssituation
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Einzahlungenund F24
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Es kann vorkommen, dass bei der Prüfung der monatlichen UNIEMENS-Meldung eine Guthaben zugunsten des Arbeitgebers festgestellt wird.
Zielgruppe+
Die Mitteilung des Guthabens durch eine berichtigte monatliche Meldung wird dem Arbeitgeber per zertifizierter E-Mail oder, in Ermangelung einer PEC, per Einschreiben zugestellt.
Antrag+
Der Betrag von kann auf dem F24-Formular nach Angabe folgender Daten ausgeglichen werden:
- Code der Niederlassung, bei welcher die Registrierungsnummer des Unternehmens geführt ist;
- Beitragszweck ("DMRP");
- INPS-Registrierungsnummer;
- den Bezugszeitraum "von", wobei der Monat und das Jahr, auf die sich die korrigierte Meldung bezieht im Format mm/yyyy "1", "2", "3", "2", "3") anzugeben sind, (z.B. 072016
- der Bezugszeitraum "bis", keine Daten;
- eingezahlte Beträge, keine Daten;
- die ausgeglichenen Guthabenbeträge, mit dem Betrag der berichtigten Meldung zugunsten des Arbeitgebers.
Alternativ kann das Unternehmen den sich aus der korrigierten Meldung ergebenden Betrag auch in Form einer Rückerstattung zurückfordern.
Die Rückerstattung erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers.
Der Antrag auf Rückerstattung muss auf telematischem Wege über das Sozialversicherungsdossier gesendet werden.
Das Antragsformular enthält die Meldedaten des Antragstellers, die Daten des begünstigten Unternehmens, die vorgesehene Verantwortlichkeitserklärung, die bescheinigt, dass der Betrag nicht bereits mit dem Formular F24 zur Rückerstattung eingefordert oder verrechnet wurde, sowie die für die Bank- oder Postüberweisung erforderlichen Daten.
Sobald der Vorgang korrekt gestartet wurde, wird das Übertragungsprotokoll erstellt.
Diese Daten werden dann aus dem in der Beitragsverwaltung enthaltenen Verfahren für die Verwaltung von Rückständen für die nachfolgenden Verarbeitungsstufen der Rückerstattung übernommen.