- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Handwerker und Gewerbetreibende. Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen
- Antrag auf Beitragsausgleich für Landwirte
- Antrag auf Beitragsausgleich für Handwerker und Gewerbetreibende
- Antrag auf freiwillige Regelung der Beitragsposition für die Landwirtschaft
- Verwaltung der Verwaltungsbeschwerden gegen Beiträge
- Antrag auf Einrichtung einer Versicherungsposition und zentralisierte Beitragserhebung
- Beitragsrückerstattung Landwirtschaftliche Betriebe
- Rückerstattung von zu Unrecht bezahlten Beiträgen für Selbständige Mitarbeiter, die der so genannten Getrennten Verwaltung angehören
- Beitragsrückerstattung für selbständige landwirtschaftliche Arbeitskräfte
- Rückerstattung von Beitragsguthaben an Unternehmen
- Rückerstattung Guthaben aus der monatlichen Meldung an die Unternehmen
- Rückerstattung von Guthaben durch korrigierte Meldungen an Unternehmen
- Rückerstattung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen an Arbeitgeber von Haushaltshilfen
- Bescheinigung der Beitragsschulden - VeRA
- Verwaltung von Verwaltungsbeschwerden an zentrale Stellen im Bereich der Beitragseinnahmen
- Verwaltung von Beschwerden in Bezug auf die Eintragung und Beiträge, die in die Zuständigkeit der Überwachungsausschüsse der Verwaltung der öffentlich Bediensteten fallen
- Verwaltung von Verwaltungsbeschwerde im Bereich der Sozialleistungseinstufung
- Fiktive Beiträge
- Beitragssituation
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Einzahlungenund F24
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Die Bescheinigung der Beitragsschulden (eingeführt durch Artikel 363, Gesetzesverordnung Nr. 14 vom 12. Januar 2019 über das „Gesetzbuch für Unternehmenskrise und Insolvenz in Umsetzung des Gesetzes Nr. 155 vom 19. Oktober 2017“) ist eine einzige Bescheinigung, die auf Antrag des Schuldners oder des Gerichts ausgestellt wird und die Forderungen in Form von Beiträgen des INPS gegenüber dem Schuldner darstellt.
Zielgruppe+
Die Zertifizierung der Beitragsschulden kann auf folgende Weise beantragt werden:
Funktionsweise+
Ab dem 16. Mai 2022, mit dem Inkrafttreten des Gesetzbuches für Unternehmenskrise und Insolvenz, kann der Antrag auf eine einheitliche Zertifizierung der Beitragsschulden ausschließlich elektronisch erfolgen, wobei die Steuernummer des Schuldners durch denselben Schuldner und das Gericht anzugeben ist.
Ab dem 15. November 2021, mit dem Inkrafttreten der Vorschriften über das Verfahren für die Beilegung auf dem Verhandlungsweg (Artikel 2, Gesetzesverordnung Nr. 118 vom 24. August 2021), kann der Antrag auf eine einheitliche Zertifizierung vom Unternehmer ausschließlich auf elektronische Weise unter Angabe seiner Steuernummer gestellt werden.
Antrag+
Das Verfahren VeRA (Verifica Regolarità Aziendale, Überprüfung der betrieblichen Ordnungsmäßigkeit) – Zertifizierung der Beitragsschulden ermöglicht es, den Antrag über eine einzige Abfrage zu stellen, wobei nur die Steuernummer des zu überprüfenden Subjekts angegeben wird.
Die einheitliche Bescheinigung, die im unveränderlichen PDF/A-Format erstellt wurde, wird spätestens 45 Tage nach dem Datum des Antrags an die PEC (zert. E-Mail-Adresse) des Antragstellers übermittelt und weist folgenden Inhalt auf:
- Firmenname, eingetragener Firmensitz und Steuernummer des Schuldners;
- die Identifikationsnummer und das Datum der Antragstellung;
- konsolidierte Forderungen, getrennt nach Sozialversicherungsverwaltung, Nummer der Beitragsposition, Zeitraum, Höhe der Beiträge, Höhe der zivilrechtlichen Sanktionen, Stand der Forderung.
Die Bescheinigung enthält eine Zusammenfassung der Schulden, in der die Forderungen in der Verwaltungsphase und die Forderungen, die den Inkassostellen zur Einziehung anvertraut wurden, aufgeführt sind.