- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Fiktive Beiträge
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen bei Beurlaubung von gewählten öffentlichen Amtsträgern
- Gutschrift der von den Nutzereinrichtungen finanzierten fiktiven Beiträge für gemeinnützige Arbeit
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen für fakultativen Mutterschaftsurlaub (öffentlich Bedienstete)
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen für Beurlaubung für gewählte öffentliche Ämter (öffentlich Bedienstete)
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen für Beurlaubung für Gewerkschaftsfunktionen (öffentlich Bedienstete)
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen für Beurlaubung für Gewerkschaftsfunktionen
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen für den Elternurlaub während des Arbeitsverhältnisses
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen für Zivildienst
- Gutschrift der fiktiven Beiträge für den verpflichtenden Wehrdienst
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen wegen Krankheit und Unfall
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen für den Mutterschaftsurlaub außerhalb eines Arbeitsverhältnisses für öffentlich Bedienstete
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen für den Mutterschaftsurlaub außerhalb eines Arbeitsverhältnisses
- Gutschrift von fiktiven Beiträgen für tägliche Arbeitspausen
- Anrechnung von fiktiven Beiträgen für Wartestand für öffentliche Wahlämter und gewerkschaftliche Ämter
- Beitragssituation
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Einzahlungenund F24
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Eshandelt sich um fiktive Beiträge, die nur zum Zwecke der Erlangung von Rentenansprüchen gelten und für die Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten in Projekten gutgeschrieben werden, die vollständig von den Nutzereinrichtungen finanziert werden (so genannte „selbstfinanzierte“ Projekte). Für diese Aktivitäten wird der monatliche Zuschuss „ASU-Beihilfe“ gezahlt.
Zielgruppe+
Die fiktiven Beiträge stehen den gemeinnützigen Arbeitern (LSU, lavoratori socialmente utili) zu, die an Projekten beteiligt sind, welche von Regionen/lokalen Einrichtungen ohne Vereinbarung mit dem INPS (gemäß Artikel 11 Abs. 4 und 6, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 468 vom 1. Dezember 1997) genehmigt wurden und die vor dem Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 81 vom 28. Februar 2000 initiiert wurden.
Funktionsweise+
Entsprechend den Angaben des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik und mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, wurden im INPS-Rundschreiben vom 7. Oktober 2016, Nr. 188 die Bedingungen für die Gutschrift der fiktiven Beiträge bekannt gegeben:
- das Projekt, an dem der gemeinnützige Arbeiter beteiligt ist, muss von der zuständigen regionalen Arbeitskommission (CRI) vor dem Inkrafttreten des G.v.D. 81/2000 genehmigt worden sein;
- die gemeinnützigen Tätigkeiten müssen von jedem Arbeiter ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein und sich aus den Beschlüssen zur Festlegung des Projekts und aus den einzelnen Beschlüssen zur Ausweitung der von der Nutzereinrichtungen ausgeführten Tätigkeiten ergeben;
- Die gutzuschreibenden Zeiten sind diejenigen der tatsächlichen Arbeit; die in Art. 8 Abs. 4 des G.v.D. 468/97 vorgesehenen Aussetzungszeiten und die in den Abs. 10-18 desselben Artikels vorgesehenen Abwesenheiten, die nicht zur Aussetzung des Zuschusses geführt haben, stellen keine Unterbrechungen dar, die zum Austritt aus dem LSU-Geltungsbereich führen.
Als Nachweis für die Erfüllung der gemeinnützigen Tätigkeit ist auch eine Bescheinigung über die von der Nutzereinrichtung gezahlten Vergütungen vorzulegen.
Antrag+
Der Antrag ist von der Nutzereinrichtung/Geldgeber, bei dem der Arbeitnehmer die gemeinnützige Tätigkeit ausgeübt hat, online beim INPS einzureichen. Der Arbeiter kann sich an die Einrichtung wenden, um den Fortschritt des Antrags zu erfahren.
Der Telematikdienst für die Übermittlung des Antrags zielt insbesondere darauf ab, die Liste der Arbeiter und die gutzuschreibenden Zeiten zu übermitteln sowie Anlagen zu jedem Arbeitnehmer zu versenden (Beschlüsse der C.R.I., Beschlüsse der Nutzereinrichtung, etwaige Verantwortungserklärungen für Aussetzungszeiten, CUD (Einheitliche Bescheinigung für Beschäftigte), Gehaltsabrechnungen...).
Zur Beantragung des Zugangs zum Dienst müssen die Einrichtungen das entsprechende Formular modulo RA012 ausfüllen.