- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Fiktive Beiträge
- Beitragssituation
- Landwirtschaft: Zugriff auf die Mitgliedsbeiträge für FIMI und CAC
- Genehmigung zur freiwilligen Weiterzahlung der Beiträge für Erwerbsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenrente
- Sozialversicherungsdossier Handwerker und Gewerbetreibende
- Sozialversicherungsdossier Betriebe
- Sozialversicherungsdossier für selbstständige Landwirte
- Sozialversicherungsdossier für Landwirtschaftsbetriebe
- Sozialversicherungsdossier für Freiberufler
- Einsicht in den Versicherungsverlauf
- Zugriff auf den Versicherungsverlauf für Öffentlich Bedienstete
- Zugriff auf die Sozialversicherungs -informationen für Angestellte in der Privatwirtschaft „Consultazione Info Previdenziali (CIP)“
- Freiwillige Beiträge
- Freiwillige Beitragsleistungen der Öffentlich Bediensteten
- Errichtung der eigenen Versicherungsposition
- Online-Durc
- Beiträge in die Rentenkasse für Bedienstete der Kirche „Fondo Clero“
- Freiwillige Beiträge des Klerusfonds
- Die Berichtigung des Versicherungsverlaufs beantragen (Beitragsmeldung)
- Antrag auf Änderung der Versicherungsposition (RVPA) für Öffentlich Bedienstete
- Bestätigter Versicherungsverlauf (ECOCERT und ECOMAR)
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Einzahlungenund F24
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Durch den Dienst Consultazione Info Previdenziali (CIP) ist es möglich, sich für einen gewünschten Zeitraum eine Reihe von Informationen, die über die im Versicherungsverlauf enthaltenen Informationen hinausgehen, anzeigen zu lassen.
Zielgruppe+
Es handelt sich um einen Dienst für Beschäftigte in der nicht-landwirtschaftlichen Privatwirtschaft.
Funktionsweise+
Über diesen, auch in der App INPS Mobile verfügbaren Dienst können die Arbeitnehmer für jeden Monat und für jeden Arbeitgeber folgenden Daten überprüfen;
- Name/Firmenname des Arbeitgebers;
- die vertragliche Einstufung des Arbeitnehmers (Manager, leitender Angestellter, Angestellter, Arbeiter, etc.) und die Art des Arbeitsverhältnisses (unbefristeter Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag, Vollzeit, Teilzeit, etc.);
- das sozialversicherungspflichtige Gehalt, mit Angabe des eventuellen beitragspflichtigen Gehalts, das die Obergrenze übersteigt;
- das Vorliegen und die Höhe von durchgeführten Ausgleichen für die Zulage für den Familienhaushalt „Assegno per il Nucleo Familiare“ (ANF), unterteilt in zurückliegende und laufende Zahlungen;
- das Vorliegen von durchgeführten Ausgleichen für Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub und Freistellungen zu diesem Zweck, welche zu der Gutschrift fiktiver Beitragszeiten führen;
- das Vorliegen von durchgeführten Ausgleichen für Krankheitszeiten, welche zu der Gutschrift fiktiver Beitragszeiten führen.
Die Suche kann für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten durchgeführt werden, ab dem Gehaltszeitraum einschließlich Januar 2010 bis zum vorletzten Monat vor dem Datum der Suche.
Die verfügbaren Informationen, die in Form einer PDF- oder Excel- Datei exportiert werden können, gelten nicht als Bescheinigung und könnten eventuell nicht mit den Informationen im Versicherungsverlauf übereinstimmen, da die Eingabe der Beitragszahlung in den Versicherungsverlauf erst nach der erfolgter Kontrolle durch das Institut erfolgt.