- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
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- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Fiktive Beiträge
- Beitragssituation
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Zugang zum Dienst für Freiwillige Beitragsnachzahlungen, Zusammenführungen und Leibrenten
- Antrag auf Freiwillige Beitragsnachzahlungen für die Abfindung (TFR/TFS) für Staatsangestellte
- Anträge auf Freiwillige Beitragsnachzahlungen für Zeiträume zum Zwecke der Abfindung TFR oder TFS für öffentlich Bedienstete von Kommunalverwaltungen, Regionen und dem Gesundheitswesen
- Antrag auf Freistellung von den Freiwilligen Beitragsnachzahlungen für TFS/TFR-Zwecke - Staatsangestellte
- Online-Zahlung von Freiwilligen Beitragsnachzahlungen, Zusammenführungen und Leibrenten
- Unterbrechung der Zahlung der Freiwilligen Beitragsnachzahlungen
- Zusammenrechnung der Beiträge Öffentlich Bedienstete
- Zusammenführung von Beiträgen aus privaten und gewerblichen Rentenkassen in öffentliche Rentenkassen
- Zusammenführung von Beiträgen beliebiger Sozialversicherungsträger in Sozialversicherungsträgern für Angestellte in der Privatwirtschaft
- Freiwillige Beitragsnachzahlungen zu Rentenzwecken für Versicherte der staatlichen Rentenkasse „Cassa dei Trattamenti Pensionistici dello Stato“
- Freiwillige Beitragsnachzahlungen für Zeiträume, die nicht durch Beiträge abgedeckt sind
- Freiwillige Beitragsnachzahlungen für Zeiträume, für die die vorgeschriebenen Beiträge nicht gezahlt wurden
- Freiwillige Beitragsnachzahlungen zu Rentenzwecken für Studienzeiten in die "Verwaltung der Angestellten in der Privatwirtschaft" (Gestione dipendenti privati)
- Freiwillige Beitragsnachzahlungen für Arbeitszeiträume im Ausland
- Freiwillige Beitragsnachzahlungen für Versicherte in privaten Verwaltungen
- Einzahlungenund F24
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- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
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Um was es geht+
Die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen in Form von Ratenzahlung können unterbrochen werden, indem beim Institut online ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Zielgruppe+
Nur Angestellte, die noch im Dienst sind, dürfen die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen unterbrechen.
Antrag+
Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Der Online-Dienst ermöglicht das Ausfüllen des Antrags, ihn an die zuständige Stelle zu senden und die zugehörige Protokollnummer einzusehen. Auch die Liste der gesendeten Fragen kann aufgerufen werden.
Vor dem Ausfüllen des Antrags ist es ratsam, den eigenen Versicherungsverlauf einzusehen und im Falle von Unregelmäßigkeiten entsprechende Änderungen zu beantragen.
Unterbrechung der Zahlung der Freiwilligen Beitragsnachzahlungen
Veröffentlicht am
24 September 2020
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