- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Fiktive Beiträge
- Beitragssituation
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Einzahlungenund F24
- Genehmigung zur Zahlung freiwilliger Beiträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Genehmigung zur Zahlung zusätzlicher Beiträge aufgrund eines Gewerkschaftsauftrags für bei den Rentenkassen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ehem. INPDAP versicherte Personen
- Meldung und Abführung der ex-ENPALS-Beiträge
- Online-Einzahlung der Beiträge für Haushaltshilfen
- Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Haushaltshilfen
- Neuausstellung des F24-Formulars für Landwirte
- Übermittlung des Formulars DMAG-UNICO
- UNIEMENS-Übermittlung für Arbeitgeber in Privatunternehmen
- UNIEMENS-Übermittlung für Behörden und Verwaltungen
- Änderung von UNIEMENS-Daten
- Einzahlungen Hausfrauen/männer
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Um die Erfüllung der Verpflichtungen für die Benutzer weiter zu vereinfachen, hat das INPS den Dienst für die Online-Einzahlung der Beiträge für Haushaltshilfen eingerichtet.
Zielgruppe+
Der Dienst richtet sich an die Arbeitgeber von Haushaltshilfen.
Funktionsweise+
Der Onlinedienst sieht über das Zahlungsportal die Einzahlung der Beiträge einzelner Arbeitsverhältnisse unter Verwendung der Steuernummer des Arbeitgebers und des Codes des Arbeitsverhältnisses vor, oder es können die Beiträge für ein oder mehr Arbeitsverhältnisse über die Steuernummer des Arbeitgebers und den eigenen Zugangsdaten, eingezahlt werden. In diesem Fall ermöglicht das Verfahren, alle Arbeitsverhältnisse für den Benutzer anzuzeigen.
Nach der Anmeldung wird der Gesamtbetrag für das fällige Quartal angezeigt, welcher aufgrund der Daten, die bei der Einstellung angegeben oder zu einem späteren Zeitpunkt über eine entsprechende Mitteilung geändert wurden, berechnet wird. Die Elemente, auf denen die Berechnung basiert (Stunden, Wochen, Stundenlohn), können geändert werden, wobei das Verfahren den einzuzahlenden Gesamtbetrag automatisch neu festlegt.
Nachdem der Benutzer den Betrag eingesehen hat, kann er aus den folgenden Modalitäten wählen, mit welcher er die Zahlung vornehmen möchte:
- über die Modalität „sofortige Bezahlung pagoPA“ mit der Möglichkeit, die Beiträge mittels Kreditkarte, Debit-/ Prepaidkarte oder mittels Einzug vom Konto zu bezahlen;
- Zahlungsaufforderung pagoPA mit der Möglichkeit, die Beiträge bei allen Zahlungsdienstleistern (auch PSP genannt), die am Zahlungsnetz „pagoPA“ teilnehmen, zu bezahlen.
Die Beiträge müssen für jedes Quartal nach den folgenden Fristen bezahlt werden:
- vom 1. bis zum 10. April Einzahlung für das 1. Quartal;
- vom 1. bis zum 10. Juli Einzahlung für das 2. Quartal;
- vom 1. bis zum 10. Oktober Einzahlung für das 3. Quartal;
- vom 1. bis zum 10. Januar Einzahlung für das 4. Quartal.
Die Online-Bezahlung kann über Visa, MasterCard und Moneta-Kreditkarten an allen Tagen der Woche rund um die Uhr vorgenommen werden.