- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Beitragssätze und Beitragsberechnung
- Ausgleichszahlungen und Regelung der Beitragsposition
- Fiktive Beiträge
- Beitragssituation
- Zusammenrechnung und Zusammenlegung von Versicherungszeiten und Freiwillige Beitragsnachzahlungen
- Einzahlungenund F24
- Genehmigung zur Zahlung freiwilliger Beiträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Genehmigung zur Zahlung zusätzlicher Beiträge aufgrund eines Gewerkschaftsauftrags für bei den Rentenkassen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ehem. INPDAP versicherte Personen
- Meldung und Abführung der ex-ENPALS-Beiträge
- Online-Einzahlung der Beiträge für Haushaltshilfen
- Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Haushaltshilfen
- Neuausstellung des F24-Formulars für Landwirte
- Übermittlung des Formulars DMAG-UNICO
- UNIEMENS-Übermittlung für Arbeitgeber in Privatunternehmen
- UNIEMENS-Übermittlung für Behörden und Verwaltungen
- Änderung von UNIEMENS-Daten
- Einzahlungen Hausfrauen/männer
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Wer in den Hausfrauenfonds eingeschrieben ist, muss Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Zielgruppe+
Die Personen, die unentgeltlich Familienmitglieder pflegen, können sich in den Hausfrauenfonds einschreiben und die Einzahlungen vornehmen.
Funktionsweise+
Sobald dem Antrag auf Aufnahme in den Fonds stattgegeben wurde, erhält der Beitragszahler zusammen mit dem Brief, der die Einschreibung bestätigt, die ersten Einzahlungsformulare der Postbank, mit denen er die ersten Einzahlungen vornehmen kann. Das Einzahlungsformular ist auch auf der Internetseite des INPS als PDF verfügbar und kann mit den eigenen Daten ausgefüllt kostenlos ausgedruckt werden.
Die Einzahlung kann zu jeglichem Zeitpunkt des Jahres erfolgen und der Betrag ist frei wählbar, auch wenn mindestens 25,82 Euro pro Monat eingezahlt werden müssen, damit der Monat als voller Beitragsmonat zählt. Um zu wissen, wie viele Einzahlungen welcher Höhe das INPS jedes Jahr anrechnet, reicht es aus, die Summe aller Einzahlungen des fraglichen Jahres durch 25,82 Euro zu teilen. Wer zum Beispiel 110 Euro in einem Jahr eingezahlt hat, dem werden vier Monate angerechnet.
Die eingezahlten Beiträge sind vollständig von den einkommensteuerpflichtigen Einkünften des Eingeschriebenen und der Familienmitglieder, für die er aufkommen muss, absetzbar.