- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Vollmachten und Formulare
- Sozialversicherungsdossier für Auftraggeber in der Getrennten Verwaltung
- Zugriff auf die Ermächtigungen zum Abzug des Gewerkschaftsbeitrages vom Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft und in anderen Branchen und vom Lohnausgleich
- Verwaltung der Ermächtigungen zum Abzug des Gewerkschaftsbeitrages
- Verwaltung der Vollmachten von Handwerkern, Gewerbetreibenden, Gesellschaftern, Auftraggebern und Freiberuflern, die in die Getrennte Verwaltung eingeschrieben sind
- Mandat und Vollmacht an die CAF für die Erstellung der DSU und die Berechnung des ISEE
- Zeichenketten für die Ausstellung der RED-Kampagnen und Verantwortlichkeitserklärungen
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Das INPS ermöglicht es den Auftraggebern, den Freiberuflern und allen Personen, die in der Hermes-Mitteilung Nr. 18543, 13. November 2012 genannt sind, online den Bestimmungen zur Arbeit, Rentenvorsorge und sozialen Unterstützung der Selbstständigen nachzukommen.
Zielgruppe+
Der Dienst ist an folgende Personen gerichtet:
- Vermittler gemäß Gesetz Nr. 12, 11. Januar 1979;
- Steueranwälte;
- jede weitere vom Auftraggeber bevollmächtigte Person.
Funktionsweise+
Die Auftraggeber, Freiberufler und alle angegebenen Personen können als Bevollmächtigte online auf den Dienst zugreifen, um den Bestimmungen zur Arbeit, zur Rentenvorsorge, der telematischen Übermittlung der rentenrelevanten Dokumente (Rundschreiben INPS Nr. 126, 7. August 2013) und sozialen Unterstützung für die Selbstständigen, die in die besonderen Verwaltungen der Handwerker und Gewerbetreibenden und in die Getrennten Verwaltung eingeschrieben sind (Gesetz Nr. 335, 8. August 1995), nachzukommen.