- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Vollmachten und Formulare
- Sozialversicherungsdossier für Auftraggeber in der Getrennten Verwaltung
- Zugriff auf die Ermächtigungen zum Abzug des Gewerkschaftsbeitrages vom Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft und in anderen Branchen und vom Lohnausgleich
- Verwaltung der Ermächtigungen zum Abzug des Gewerkschaftsbeitrages
- Verwaltung der Vollmachten von Handwerkern, Gewerbetreibenden, Gesellschaftern, Auftraggebern und Freiberuflern, die in die Getrennte Verwaltung eingeschrieben sind
- Mandat und Vollmacht an die CAF für die Erstellung der DSU und die Berechnung des ISEE
- Zeichenketten für die Ausstellung der RED-Kampagnen und Verantwortlichkeitserklärungen
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Die Verwaltung der Ermächtigungen zum Abzug des Gewerkschaftsbeitrages in der Landwirtschaft gewährleistet einen Telematikaustausch zwischen dem INPS und den Wirtschaftsverbänden für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge.
Zielgruppe+
Das Verwaltungsverfahren richtet sich an anerkannte Wirtschaftsverbände.
Funktionsweise+
Das Verfahren zur Verwaltung der Ermächtigungen zum Abzug des Gewerkschaftsbeitrages in der Landwirtschaft verwaltet den Datenfluss der Ermächtigungen zum Abzug des Gewerkschaftsbeitrages durch einen direkten Telematikaustausch zwischen dem INPS und den Gewerkschaften für die Übermittlung, Konsultation und Aktualisierung im Archiv der Vollmachten für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge für landwirtschaftliche Betriebe und Selbstständige in der Landwirtschaft.
Die Wirtschaftsverbände werden vom INPS auf der Grundlage von Übereinkommen gemäß Artikel 11 des Gesetzes Nr. 334 vom 12. März 1968 anerkannt.
Zusätzlich zur Verwaltung der Ermächtigungen zum Abzug des Gewerkschaftsbeitrages verwaltet die Anwendung auch die Dienstbefugnisse für den Zugang zum Sozialversicherungsdossier für Selbstständige in der Landwirtschaft der Verbandsangehörigen (Nachricht Nr. 682 vom16. Februar 2016).
Der Zugriff auf die Anwendung erfordert die italienische Steuernummer und die PIN und ist nur den Verbandsangehörigen gestattet, die von der vom Gewerkschaftsverband bei der Unterzeichnung einer Vereinbarung benannten nationalen Referenzperson identifiziert wurden.