- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Solidaritätsgeld
- Assicurazione Sociale Vita (Soziallebensversicherung) für Beschäftigte von Körperschaften nach öffentlichem Recht (ASV)
- Sterbegeld für Hinterbliebene
- Einmaliges Sterbegeld für Hinterbliebene
- Abrechnung zugunsten der Erben bei aufgelaufenen und nicht ausgezahlten Zahlungen für Zivilinvalidität
- Beantragung der Rechtsnachfolge eines Hypothekendarlehens
- TFR-Abfindung an Hinterbliebene von öffentlich Bediensteten
- Zahlungen für die Rückkehr von Arbeitnehmern aus Drittländern in das Herkunftsland
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
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Um was es geht+
Der Rentenrückstand ist die Summe der vom Rentner nicht ausgezahlt bekommenen Rentenzahlungen oder -anteile (dreizehnte Monats für die angefallenen Anteile
oder der Anteil der im letzten Monat fälligen Rente) zum Zeitpunkt der Beendigung der Rente.
Die Beendigung entsteht durch den Tod des Rentners oder den Verlust des Anspruchs.
Zielgruppe+
Der Rentenrückstand wegen Todes steht folgenden Personen zu:
- dem überlebenden Ehepartner;
- mangels Ehepartners den Kinder, die zum Zeitpunkt des Todes des Rentners leben;
- mangels eines Ehepartners oder von Kindern den anderen gesetzlichen oder testamentarischen Erben.
Funktionsweise+
Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Abrechnung zugunsten der Erben bei aufgelaufenen und nicht ausgezahlten Zahlungen für Zivilinvalidität
Veröffentlicht am
12 Mai 2021
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