- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Lohnausgleichskasse und Kurzarbeit
- Zahlungsunfähige Arbeitgeber
- Frührentner in Erwartung der Rente
- Arbeitslosenunterstützung
- Arbeitslosengel ASDI - Soziale Arbeitslosenunterstützung für NASpI-Bezieher
- Arbeitslosengeld ASpI: monatliche Arbeitslosenunterstützung (für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Mai 2015 entlassen wurden)
- Notstandsbezug / Ergänzungsleistung für von bei den Solidaritätsfonds eingetragenen Unternehmen entlassene Arbeitnehmer
- DIS-COLL: Monatliches Arbeitslosengeld
- Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft: einmalig gewährte Zulage für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft
- Arbeitslosigkeit ehemaliger Bediensteter auf Zeit oder mit Vertrag der europäischen Gemeinschaften
- Arbeitslosengeld für Personen, die in EU-Länder, in den EWR und in die Schweiz gehen
- Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer, die nach einem Zeitraum, in dem sie im Ausland gearbeitet haben, wieder nach Italien zurückgekehrt sind
- Finanzierung von Schulungsprogrammen für Arbeitnehmer von Unternehmen, die bei Solidaritätsfonds registriert sind, in Krisensituationen oder bei Umstrukturierungen von Unternehmen
- Arbeitslosengeld für Grenzgänger und andere Arbeitnehmer als Grenzgänger, die auf der Grundlage der EU-Vorschriften über die soziale Sicherheit gezahlt werden (Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004)
- NASpI-Vorschuss - In einem Gesamtbetrag gezahltes Arbeitslosengeld (für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Mai 2015 entlassen wurden)
- NASpI: Monatliches Arbeitslosengeld (für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 1. Mai 2015 unfreiwillig endete)
- Neues Aktivierungseinkommen (Nuovo RA) der Autonomen Provinz Trient
- Outplacement: Outplacement von Mitarbeitern von Unternehmen, die im Fonds Bank- und Kreditwesen "Fondo Credito" und im Fonds Kreditgenossenschaften "Fondo Credito Cooperativo" eingetragen sind
- Arbeitslosen-Sonderbeihilfe für das Baugewerbe Gesetz Nr. 427 vom 6. August 1975
- Arbeitslosen-Sonderbeihilfe Gesetz Nr. 223 vom 23. Juli 1991 und Gesetz Nr. 451 vom 19. Juli 1994
- Mobilität
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
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- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
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Veröffentlicht am
18 Januar 2021
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