- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Solidaritätsgeld
- Assicurazione Sociale Vita (Soziallebensversicherung) für Beschäftigte von Körperschaften nach öffentlichem Recht (ASV)
- Sterbegeld für Hinterbliebene
- Einmaliges Sterbegeld für Hinterbliebene
- Abrechnung zugunsten der Erben bei aufgelaufenen und nicht ausgezahlten Zahlungen für Zivilinvalidität
- Beantragung der Rechtsnachfolge eines Hypothekendarlehens
- TFR-Abfindung an Hinterbliebene von öffentlich Bediensteten
- Zahlungen für die Rückkehr von Arbeitnehmern aus Drittländern in das Herkunftsland
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
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Um was es geht+
Das Solidaritätsgeld ist ein Beitrag für hinterbliebene Familienmitglieder von Versicherten der „Gestione Assistenza Magistrale“ (Grundschullehrer und -rektoren); die verstarben, während sie noch im Dienst standen.
Zielgruppe+
Anspruch auf diese Leistung haben bedürftige hinterbliebene Familienmitglieder von bei der Gestione Magistrale versicherten Personen.
Funktionsweise+
Anspruch auf Solidaritätsgeld haben der Reihe nach die folgenden Personen, deren finanzielle Lage laut ISEE-Erklärung 40.000 €, bezogen auf den jeweiligen Haushalt, nicht überschreitet:
- hinterbliebene Ehepartner, die keine neue Ehe eingegangen sind;
- minderjährige oder volljährige Waisen;
- sind weder ein(e) Witwe(r) noch Waisen hinterblieben, der Elternteil der während des Dienstverhältnisses verstorbenen versicherten Person, für dessen Unterhalt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Tods in vollem Umfang aufkam;
- sind weder ein(e) Witwe(r) noch Waisen hinterblieben, volljährige Geschwister der während des Dienstverhältnisses verstorbenen versicherten Person, die dauerhaft erwerbsunfähig sind und für deren Unterhalt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Tods in vollem Umfang aufkam.
Antrag+
Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Solidaritätsgeld
Veröffentlicht am
12 Mai 2021
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