- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Familienbeihilfen
- Darlehen
- Kredite
- Unterstützung von Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Zuschüsse für Studium und Ausbildung
- Aufnahme von Kindern oder Waisenkindern ehemaliger IPOST-Mitglieder und Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen in Internaten und Wohnheimen
- Unterstützung eines Auslandsstudiums (ITACA) für Kinder von Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen
- Stipendien für „Executive“-Masterstudiengänge Gestione Unitaria delle prestazioni creditizie e sociali (Einheitskasse für Kredit- und Sozialleistungen)
- Stipendien für die Schulen des ersten und des zweiten Grades, Universitäten und die staatlichen technischen Berufsfachschulen ITS
- Ausbildungsbeihilfen für Master für Kinder und Waise von Zugehörigen zur Einheitlichen Verwaltung der Kredit- und Sozialleistungen und von Rentnern, die der Verwaltung der Öffentllich Bediensteten angehören
- Sommercamps: Zuschüsse für Minderjährige bis 14 Jahren
- Sprachkurse im Ausland
- Sprachkurs in Italien: Ausbildungsbeihilfen
- Schulbesuchszuschüsse für Kinder und Waisen von Mitgliedern der "Gestione Assistenza Magistrale" (Grundschullehrer und -rektoren)
- Sommer INPSieme
- Sommercamp: Schulungskurse für Mitglieder der Rentenverwaltung für Grundschullehrer
- Zuschüsse der Fondi Mutualità der Gruppe Poste Italiane
- Wert für ÖV: Teilnahme von öffentlich Bediensteten an Schulungskursen an Universitäten
- Privacy
Um was es geht+
Die Zuschüsse aus dem Alten Fonds (Fondo Riposo e Vita) und dem Neuen Fonds bestehen aus Beiträgen, die für angefallene Gesundheitsausgaben oder Krankheits-, Genesungs- und Sterbebescheinigungen sowie für Kurbehandlungen oder Sommeraufenthalte (nur für Mitglieder des Neuen Fonds) gezahlt werden. Es folgt die vollständige Liste der Leistungen, die durch die Neue Verordnung über die Erbringung von Pflegeleistungen für Mitglieder des Alten Fonds (Fondo Riposo e Vita) und des Neuen Fonds der ehemaligen IPOST-Verwaltung geregelt sind:
- Gesundheitszuschüsse;
- Beitrag bei Krankheit mit Krankenhausaufenthalt;
- Beitrag für chronische Krankheiten in der aktiven Phase;
- Beitrag für Prothesen;
- Beitrag für Orthesen und orthopädische Hilfsmittel;
- Beitrag für Brille oder Kontaktlinsen;
- Beitrag für schwere oder seltene Krankheiten;
- Beitrag für Bestattungskosten.
Die Beiträge für Thermalkuren und Sommeraufenthalte, obwohl sie in der neuen Verordnung vorgesehen sind, werden durch die spezifische Ausschreibung geregelt, die jährlich auf der Website des Instituts veröffentlicht wird.
Zielgruppe+
Die Krankengeldleistungen richten sich an die Mitglieder des Alten Fonds (Fondo Riposo e Vita), des Neuen Fonds und an andere Kategorien, wie im Falle des Beitrags zu den Bestattungskosten an Witwen/Witwer von Mitgliedern, die keine neue Ehe eingegangen sind, an hinterbliebene Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften, die vor dem Standesbeamten keine neue Erklärung abgegeben haben, an Waisenkinder von Mitgliedern, die deren Lebenshaltungskosten zum Zeitpunkt des Todes getragen haben die.
Funktionsweise+
Die Anträge auf Zuschuss sind auf telematischen Wege einzureichen, spätestens 180 Tage nach dem Datum des Ereignisses oder des Belegs der Ausgabe: Wird der zu gewährende Höchstbetrag durch getrennte Ausgabenbelege erreicht, so ist der Antrag auf den Zuschuss innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum der letzten getätigten Ausgaben einzureichen.
Weitere Informationen über die Zuschüsse aus dem Neuen und Alten Fonds – IPOST-Verwaltung – finden sich unter Neue Vorschriften für die Erbringung von Pflegebeihilfen (pdf 4,70MB).
Antrag+
Der Antrag kann online beim INPS über den speziellen Dienst durch Zugriff über die vom Institut ausgestellte erweiterte PIN eingereicht werden.