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Freiwillige Kündigung

Veröffentlichung: 03/07/2020

Seit dem 12. März 2016 muss der Arbeiter seine Kündigung oder die einvernehmliche Beilegung des Arbeitsverhältnisses über das neue Onlineverfahren mitteilen, das vom Gesetzesdekret Nr. 151, 14. September 2015, verfügbar auf der Seite des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, eingeführt wurde. Das Ziel dieser Initiative ist es, das Phänomen der „Blanko-Kündigungen“ zu bekämpfen, das besonders einige Kategorien von Arbeiterinnen und Arbeitern belastet.

Der Dienst richtet sich an alle Arbeiter und Arbeiterinnen, die ihre Kündigung mitteilen wollen.

Durch das selbständige Ausfüllen des Online-Formulars zur Übermittlung der Mitteilung, das über den entsprechenden Onlinedienst erreichbar ist, kann die eigene Kündigung mitgeteilt werden.

Wenn der Zugang über die Seite des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik erfolgt, wird man ebenfalls an das Kontrollsystem der Zugriffe des INPS weitergeleitet, um sich mit dem eigenen dispositiven PIN einzuloggen.

Alternativ kann man sich an eine zugelassene Stelle wenden (Hilfswerk, Gewerkschaft, bilaterale Einrichtung, Zertifizierungskommissionen, Berufsberater, örtliche Stellen der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde), die die Aufgabe hat, die Daten auszufüllen und sie für den Arbeiter ans Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zu senden.

Anfangs wird nach den Informationen gefragt, die notwendig sind, um das Arbeitsverhältnis zu ermitteln.

Falls das Verhältnis vor 2008 begonnen wurde, müssen einige Angaben zum Arbeitgeber (zum Beispiel Steuernummer oder Firmenname) und zum Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses und Art des Vertrags) gemacht werden. Wenn das Arbeitsverhältnis dagegen nach 2008 begonnen wurde, sind einige Angaben schon vorausgefüllt.

In beiden Fällen ist es wichtig, in den entsprechenden Feldern die E-Mail- oder ZEP-Adresse des Unternehmens anzugeben.

Letztendlich muss das Datum, ab dem die Kündigung gültig ist, also der Tag nach dem letzten Arbeitstag angegeben werden.

Innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Übermittlung des Formulars kann die Kündigung auf dieselbe Art widerrufen werden.

Für weitere Details ist eine Videoanleitung, veröffentlicht vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, für alle Benutzer verfügbar.