Sie sind in

Kündigungen, Entlassungen und TFR-Abfindung für Haushaltsangestellte

Veröffentlichung: 03/07/2020

Das Arbeitsverhältnis kann aus freiem Willen des Haushaltsangestellten oder des Arbeitgebers beendet werden.Im ersten Fall wird von Kündigung gesprochen, im zweiten Fall von Entlassung. In beiden Fällen muss der anderen Partei eine reguläre Kündigungsfrist gewährt werden.

Der Dienst zur Mitteilung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtet sich an Arbeitgeber (bei Entlassung) und an Haushaltsangestellte (bei Kündigung).

Beginn und Dauer

Die Kündigungsfristen bei Entlassung oder Kündigung richten sich nach der jeweiligen Wochenarbeitszeit und dem vom Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber erreichten Dienstalter.

Wenn das Arbeitsverhältnis eine Arbeitsleistung von mehr als 24 Stunden pro Woche beinhaltet, beträgt die Kündigungsfrist 15 Kalendertage, wenn der Arbeitnehmer seit weniger als fünf Jahren für denselben Arbeitgeber tätig ist. Sie beträgt dagegen 30 Kalendertage, wenn der Arbeitnehmer seit mehr als fünf Jahren beim selben Arbeitgeber tätig ist.

Beinhaltet das Arbeitsverhältnis eine Arbeitsleistung von 24 Stunden pro Woche oder weniger, beträgt die Kündigungsfrist 8 Kalendertage bei einem Dienstalter bis zu zwei Jahren bzw. 15 Kalendertage bei einem Dienstalter von mehr als zwei Jahren.

Bei Arbeitnehmern, die mit ihrer Familie eine Unterkunft in Anspruch nehmen, beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage bei einem Dienstalter bis zu einem Jahr und 60 Tage bei einem Dienstalter von mehr als einem Jahr.

Diese Fristen werden bei Kündigung seitens des Arbeitnehmers um 50 % reduziert.

Höhe der Leistung

Wird die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers nicht eingehalten, steht dem Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe der der zustehenden Kündigungsfrist entsprechenden Entlohnung zu.

Kündigt dagegen der Arbeitnehmer und hält er die Kündigungsfrist nicht ein, wird von der Abfindung der Betrag abgezogen, der ihm in diesem Zeitraum als Entlohnung zugestanden wäre.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Kündigung oder Entlassung hat der Haushaltsangestellte stets Anspruch auf eine Abfindung, auch wenn es sich um eine prekäre, gelegentliche und wenige Stunden pro Woche umfassende Arbeit handelt. Dies gilt auch bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit, wenn diese mehr als 15 Tage beträgt.

Zur Berechnung der als Abfindung – Trattamento di Fine Rapporto (TFR) – zu zahlenden Beträge sind die Monatsentlohnung, das dreizehnte Monatsgehalt und bei Arbeitnehmern, die zwei Mahlzeiten pro Tag verzehren und im Haus übernachten, die Entschädigung für Kost und Logis zu berücksichtigen.

Die Berechnungen variieren je nach dem Zeitraum, auf den sich der Dienst bezieht. Zu unterscheiden sind drei Zeiträume, denen drei verschiedene TFR-Berechnungsmethoden entsprechen:

  • ein erster Zeitraum bis zum 31. Mai 1982;
  • ein zweiter Zeitraum vom 1. Juni 1984 bis zum 31. Dezember 1989;
  • ein dritter Zeitraum ab dem 1. Januar 1990.

Wenn als Beispiel ein Arbeitsverhältnis herangezogen wird, das am 1. Januar 1997 begonnen hat und am 31. Januar 2019 beendet wurde, mit einer monatlichen Gesamtentlohnung von 900 Euro (ohne Veränderungen im Lauf der Jahre), wird die Berechnung wie folgt durchgeführt:

900 Euro x 13 Monate = 11.700 Euro (jährliche Gesamtentlohnung)

; 11.700 : 13,5 = 866,67 Euro (TFR)

Auf diesen so errechneten Betrag wird der Inflationsausgleich gemäß den Angaben in der Tabelle angewandt:

TFR-INFLATIONSAUSGLEICH

Jahr

TFR Vorjahr

TFR Jahr

Inflationsausgleichsindex

Inflationsausgleich Vorjahr

Summe

1997

€ 866,67

0

€ 866,67

1998

€ 866,67

€ 866,67

2,6267610%

22,77 €

1.756,11 €

1999

1.756,11 €

€ 866,67

3,0957450%

54,36 €

2.677,14 €

2000

2.677,14 €

€ 866,67

3,5380430%

94,72 €

3.638,53 €

2001

3.638,53 €

€ 866,67

3,2195770%

117,15 €

4.622,35 €

2002

4.622,35 €

€ 866,67

3,5043100%

161,98 €

5.651,00 €

2003

5.651,00 €

€ 866,67

3,2002520%

180,85 €

6.698,52 €

2004

6.698,52 €

€ 866,67

2,7931030%

187,10 €

7.752,28 €

2005

7.752,28 €

€ 866,67

2,9527850%

228,91 €

8.847,86 €

2006

8.847,86 €

€ 866,67

2,7470310%

243,05 €

9.957,58 €

2007

9.957,58 €

€ 866,67

3,4859810%

347,12 €

11.171,37 €

2008

11.171,37 €

€ 866,67

3,0364190%

339,21 €

12.377,25 €

2009

12.377,25 €

€ 866,67

2,2249070%

275,38 €

13.519,30 €

2010

13.519,30 €

€ 866,67

2,9359350%

396,92 €

14.782,89 €

2011

14.782,89 €

€ 866,67

3,8800580%

573,58 €

16.223,15 €

2012

16.223,15 €

€ 866,67

3,3028850%

535,83 €

17.625,65 €

2013

17.625,65 €

€ 866,67

1,9225350%

338,86 €

18.831,18 €

2014

18.831,18 €

€ 866,67

1,5000000%

€ 282,47

€ 19.980,33

2015

€ 19.980,33

€ 866,67

1,5000000%

€ 299,70

€ 21.146,70

2016

€ 21.146,70

€ 866,67

1,7953040%

€ 379,65

€ 22.393,00

2017

€ 22.393,00

€ 866,67

2,0982054%

€ 469,85

€ 23.729,52

2018

€ 23.729,52

€ 866,67

2,2418400%

€531,98

€ 25.128,17


Der so berechnete abschließende Betrag von 25.128,17 Euro stellt die mit Inflationsausgleich neu bewertete TFR-Gesamtabfindung dar, die dem Arbeitnehmer für die Dienstzeit vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2018 zusteht.Für den Monat Januar 2019 erfolgt keine Inflationsausgleichsbewertung.

Gemäß dem Gesetz kann die TFR-Abfindung auf Wunsch des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, jeweils mit der Zustimmung der anderen Partei jährlich bezahlt werden. In jedem Fall sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitnehmer nach acht Jahren Dienst Anspruch auf einen Vorschuss von 70 % auf die aufgelaufene TFR-Abfindung hat.

Pflichtmitteilung

Seit dem 29. Januar 2009 müssen alle Mitteilungen in Bezug auf die Änderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Haushaltsangestellte innerhalb von fünf Tagen nach dem Eintreten dem INPS übermittelt werden.

Seit April 2011 müssen diese Mitteilungen von den Nutzern unter Inanspruchnahme des neuen Online-Dienstes für die Mitteilung von Änderungen und Beendigung auf der INPS-Website oder über das Contact-Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilfunknetz übermittelt werden.

Die Mitteilung in Bezug auf die Beendigung aufgrund des Tods des Arbeitgebers muss bei Contact-Center erfolgen. Die mitteilende Person muss über eine eigene PIN verfügen und dem Sachbearbeiter die Steuernummer des Arbeitgebers und den Code des Arbeitsverhältnisses angeben.

Die Mitteilung ist auch gegenüber den zuständigen Diensten, dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, dem Gesundheitsministerium, dem nationalen Unfallversicherungsinstitut (INAIL) und dem territorialen Ordnungsamt oder sonstigem territorialen Amt der Regierung wirksam.

Das Gesetz Nr. 92 vom 28. Juni 2012 (Arbeitsmarktreform), das seit dem 18. Juli 2012 in Kraft ist, definiert in Art. 4 Abs. 17 ff. die Abläufe, die zu befolgen sind, um die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in gemeinsamem Einverständnis oder die freiwillige Kündigung von Arbeitnehmern einschließlich Haushaltsangestellten bestätigen zu lassen.

Seit dem 12. März 2016, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzesv. Rechtsv. Nr. 151 vom 14. September 2015 (Durchführungsverordnung des sog. „Jobs Act“) haben Kündigungen und einvernehmliche Aufhebungen des Arbeitsverhältnisses „ausschließlich elektronisch“ mittels der entsprechenden Formulare zu erfolgen, die auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik verfügbar sind (Art. 26 Abs. 8 gesetzesv. Rechtsv. 151/2015).

Ebenfalls in Art. 26 Abs. 7 ist jedoch ausdrücklich vorgesehen, dass das neue elektronische Verfahren, mit dem der Ablauf für die Bestätigung ersetzt wurde, nicht für Haushaltsangestellte gilt (Wortlaut: „Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Haushaltsarbeit“).

Aus den Bestimmungen laut Abs. 7 und 8 (Aufhebung der zuvor geltenden Bestimmungen und nicht erfolgte Anwendung der neuen Regelung) folgt, dass die Bestätigung der Kündigung seitens des Arbeitnehmers nur für Kündigungen oder einvernehmliche Aufhebungen des Arbeitsverhältnisses vor dem 12. März 2016 gilt.

In diesem Fall mussten zwei jeweils als Alternativen geltende Verfahren befolgt werden:

  • Bestätigung des Arbeitnehmers durch die territoriale Arbeitsdirektion oder das territorial zuständige Arbeitsamt bzw. bei den in den von den vergleichsweise repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen auf nationaler Ebene geschlossenen nationalen Tarifverträgen angegebenen Stellen (Abs. 17);
  • Unterzeichnung seitens des Arbeitnehmers einer entsprechenden Erklärung unter der Empfangsbestätigung der vom INPS übermittelten Mitteilung über die Beendigung (Abs. 18).