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Nicht angemeldete Bezugstätigkeiten

Veröffentlichung: 03/07/2020

In diesem Abschnitt finden Sie das Leistungsblatt „Antrag auf Offenlegung eines irregulären Arbeitsverhältnisses", in dem erklärt wird, wie Sie über die gleichnamige Dienststelle Anträge auf Offenlegung von irregulären Arbeitsverhältnissen stellen können, die vor dem 19. Mai 2020 begonnen haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch aufrecht sind. Der Dienst richtet sich an Arbeitgeber für landwirtschaftliche Tätigkeiten und Hausarbeit, aber der Antrag kann auch über beauftragte Vermittler eingereicht werden.