Sie sind in

Garantiefonds für den Zugang zu dem finanziellen TFS/TFR-Abfindung Vorschuss

Veröffentlichung: 22/09/2022

Das INPS stellt als Verwalter des Garantiefonds für den Zugang zu dem finanziellen Vorschuss der Abfertigungsleistung (TFS) und Abfindungsentschädigung (TFR) seitens der Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen gemäß Art. 23 Abs. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 4 vom 28. Januar 2019, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 26 vom 28. März 2018, einen Dienst für die Verwaltung der Freigabe der Garantie für Finanzierungszwecke zur Verfügung.

Der Dienst richtet sich an die Zahlstellen, mit Ausnahme des INPS, die die TFS/TFR-Auszahlung an ihre Mitarbeiter verwalten.

Die Zahlstelle muss sich zunächst im entsprechenden Bereich des Portals lavoropubblico.gov.it registrieren. Die Registrierung bescheinigt für alle rechtlichen Zwecke, dass die Zahlstelle zu den Arbeitgebern gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Gesetzesverordnung 4/2019 gehört, und stellt ein Titel für den Zugang zu den dedizierten elektronischen Diensten dar.

Das bereits befähigte Personal der Zahlstelle kann über seine Anmeldeinformationen auf den „Online-Dienst der Zahlstellen“ des INPS-Portals zugreifen. Der Dienst überprüft sofort, ob die Zahlstelle im Bereich des Portals lavoropubblico.gov.it registriert ist. Im Falle der Nichtregistrierung erlaubt das Verfahren nicht die Fortsetzung der Aktivitäten.

Der Dienst bietet die Funktionen „Antrag auf Freigabe der Garantie, um den Online-Erwerb der Garantie durchzuführen, und „Anzeige der Anträge auf Freigabe der Garantie, um den Status der an das Institut gesendeten Anträge zu überwachen.

Wenn Sie auf die Funktion „Antrag auf Freigabe der Garantie“ zugreifen, erfordert das Verfahren die Eingabe der folgenden Informationen:

  • Identifikationsdaten der Zahlstelle;
  • Identifikationsdaten des Mitarbeiters, der die Finanzierung beantragt;
  • Nummer des Finanzierungsvertragsvorschlags.

Auf der Grundlage dieser Daten berechnet das Verfahren die Höhe der Gebühr für den Zugang zum Garantiefonds und hebt die Zusammenfassung der Informationen im Zusammenhang mit dem Finanzierungsvertragsvorschlag hervor, wobei die notwendigen Änderungen vorgenommen werden können. Durch Auswahl der Option „Einsenden“ wird der Antrag auf Freigabe der Garantie gegenüber dem Finanzierungsvertragsvorschlag vervollständigt.

Das Verfahren führt auch die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Kontrollen durch, insbesondere:

  • überprüft die Registrierung der Bank, an die der Finanzierungsvorschlag gerichtet ist, im entsprechenden Bereich des Portals lavoropubblico.gov.it, das den Banken gewidmet ist, die an der mit dem Ministerialdekret Nr. 51 vom 19. August 2020 genehmigten Rahmenvereinbarung teilnehmen. Im Falle von Banken, die nicht im Portal konfiguriert sind, erlaubt das Verfahren nicht die Fortsetzung der Aktivitäten;
  • prüft, ob die Voraussetzungen für die Rückstellung der Finanzmittel zur Deckung des mit dem Finanzierungsvorschlag verbundenen Risikos im Haushalt des Garantiefonds erfüllt sind, und legt die entsprechende Maßnahme fest.

Wenn die Kontrollen erfolgreich sind, gibt das Verfahren die Garantie des Fonds zur Deckung des Risikos des Finanzierungsvertragsvorschlags unter Angabe der entsprechenden Identifikationsdaten und der Eintragungsnummer des Fonds frei, die die Garantie eindeutig auszeichnet. In Ermangelung von Anomalien erfolgt die Freigabe der Garantie in Echtzeit.

Die Bescheinigung über die Freigabe der Garantie wird über PEC (zert. E-Mail-Adresse) an die Zahlstelle gesendet, kann aber auch über die Funktion „Anzeige der Anträge auf Freigabe der Garantie“ eingesehen werden.

Um den Zugang zum Dienst zu beantragen, müssen die Stellen das Formular RA012 ausfüllen.