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Gutschrift der fiktiven Beiträge für den verpflichtenden Wehrdienst

Veröffentlichung: 05/08/2020

Es handelt sich um die fiktiven Beiträge, die für Zeiträume, die von jeglicher anderer Beitragszahlung ungedeckt sind und während deren der Betroffene dem verpflichtenden Wehrdienst oder der Einberufung zum Militär bei den italienischen Streitkräften oder einem gleichgestellten Dienst nachgekommen ist, anerkannt werden.

Die Leistung richtet sich an Arbeiter oder Rentner, die aufgrund des geleisteten Wehrdienstes eine Versicherungslücke haben.

Die Gutschrift der fiktiven Beiträge kann auch von den Hinterbliebenen des verstorbenen Versicherten oder Rentners beantragt werden.

Die Fonds, in denen die Beiträge gutgeschrieben werden können, sind:

  • Allgemeine Pflichtversicherung (Assicurazione Generale Obbligatoria, AGO) der Angestellten;
  • besondere Verwaltungen der Selbständigen;
  • besondere Fürsorgefonds, die vom INPS verwaltet werden, wo dies von den entsprechenden Regelungen vorgesehen ist.

Die Leistung ist von der Getrennten Verwaltung nicht vorgesehen.

Um die fiktiven Beiträge zu erhalten, muss der Betroffene zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Gutschrift fiktiver Beiträge über mindestens ein Jahr tatsächlicher Beitragszahlungen verfügen.

Um die fiktiven Beiträge zu erhalten, darf der Zeitraum nicht durch andere Beiträge abgedeckt sein.

Die Gutschrift der fiktiven Beiträge kann nicht durchgeführt werden, wenn der Zeitraum bereits für die Gewährung der staatlichen Rente oder für jegliche andere ersetzende, exklusive oder befreiende Rentenleistung der Allgemeinen Pflichtversicherung berücksichtigt wurde.

Der Antrag kann online beim INPS über den vorgesehenen Dienst gestellt werden.

Wahlweise kann der Antrag auch wie folgt gestellt werden:

  • über Contact center unter der Nummer 803 164 (kostenlos aus dem italienischen Festnetz) oder +39 06 164 164 vom Mobilfunk;
  • von Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von ihnen angebotenen Telematikdienste.

Der Antragsteller muss eine Eigenerklärung der Zeiträume mit Wehrdienst einreichen und das zugehörige Revier oder Militärbüro angeben.

Daraufhin fordert das INPS die Dokumente, die diese Zeiträume belegen, direkt vom Revier oder Militärbüro, das vom Betroffenen angegeben wurde, ein.