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Die Anmeldung einer Haushaltshilfe

Veröffentlichung: 12/02/2021

Nach Erhalt der notwendigen Dokumente für die Einstellung einer Haushaltshilfe werden die Bedingungen vereinbart, um den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen.

Die Mitteilung über die Einstellung einer Haushaltshilfe muss vom Arbeitgeber durchgeführt werden.

Seit dem 29. Januar 2009 muss die Mitteilung über eine Einstellung bis 24 Uhr des Tages (auch Feiertages) vor der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses beim INPS eingereicht werden. Die Mitteilung ist auch gegenüber den zuständigen Diensten, dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, dem Gesundheitsministerium, dem INAIL und der Präfektur/dem örtlichen Büro der Regierung wirksam.

Unabhängig von der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses ist die Mitteilung beim INPS auch für die Probezeit verpflichtend und wenn:

  • die Arbeit unregelmäßig und gelegentlich ist;
  • der Arbeitnehmer bereits bei einem anderen Arbeitgeber versichert ist;
  • der Arbeitnehmer bereits für eine andere Tätigkeit versichert ist;
  • der Arbeitnehmer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt;
  • der Arbeitnehmer Rentenempfänger ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Annullierung einer Einstellungsmitteilung innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum, das als Beginn des Arbeitsverhältnisses angegeben ist, erlaubt ist. Nach dieser Frist ist es nur möglich, die Beendigung desselben mitzuteilen.

Seit April 2011 kann der Arbeitgeber der Haushaltshilfe den entsprechenden Onlinedienst für die Einschreibung und gegebenenfalls die Änderungen nutzen. Oder er kann dies über das Contact Center unter der kostenlosen Nummer 803 164 (kostenlos aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 vom Mobilfunk (kostenpflichtig gemäß dem Tarif des Telefondienstanbieters) vornehmen.

Gemäß den geltenden Vorschriften akzeptiert das IT-Verfahren Mitteilungen über Arbeitsverhältnisse zwischen Ehepartnern nicht, außer im Falle einer anerkannten Invalidität mit Vergütung für Begleitperson für den Ehepartner, der auch der Arbeitgeber ist. Im Falle eines Arbeitsverhältnisses zwischen Verwandten und Ähnlichen bis 3. Grades, wird die Mitteilung „ausgesetzt“ und erst nach den vorgesehenen Überprüfungen zur Bestätigung der Angaben, die der Arbeitgeber eigenverantwortlich gemacht hat, entscheidet die zuständige INPS-Stelle darüber.

Es ist nicht erforderlich, die Einstellungsmitteilung gemäß den hier aufgezeigten Modalitäten zu übermitteln, falls der Arbeitgeber der Haushaltshilfe Nebenverdienst-Leistungen (diese Art von Vertrag wurde von der Reform Biagi eingeführt und kann auch für Haushaltshilfen genutzt werden) nutzen möchte. Das Nebenverdienst-Arbeitsverhältnis wird mittels Übergabe der Gutscheine, die das Gehalt und die Beiträge für INPS und INAIL enthalten, geregelt.

Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik hat es für möglich erachtet, die Gutscheine auch bei Haushaltshilfen bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 Euro pro Arbeitnehmer (Artikel 48 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 81, 15. Juni 2015) anzuwenden.

Seit dem 18. März 2017 können keine Gutscheine mehr gekauft werden.

Die Arbeitsgutscheine, die bis zum 17. März 2017 beantragt wurden, können ausschließlich für Arbeiten, die bis zum 31. Dezember 2017 durchgeführt wurden, genutzt werden.

Die Nachricht Nr. 4752, 28. November 2017, liefert die Anleitung für die Verwaltung der Gutscheine in der oben genannten Übergangszeit, um die Einhaltung der Gesetzesvorschriften zu garantieren.

Für nützliche Informationen zum Abschluss eines Arbeitsvertrags können der Tarifvertrag CCNL zur Regelung des Arbeitsverhältnisses von Haushaltshilfen (CCNL sulla disciplina del rapporto di lavoro domestico, PDF 968 KB) und der neue Tarifvertrag CCNL für Haushaltshilfen und Altenpfleger (nuovo CCNL per colf e badanti, PDF 886 KB) eingesehen werden.