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Begleitgeld für Personen, die nicht gehen können oder ständige Betreuung benötigen (Zivilinvaliden)

Veröffentlichung: 07/12/2020

Das Begleitgeld ist eine auf Antrag gezahlte finanzielle Leistung zugunsten von zivilen Vollinvaliden aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen, bei denen festgestellt wurde, dass sie ohne die Hilfe einer Begleitperson nicht gehfähig oder nicht in der Lage sind, die täglichen Lebenshandlungen auszuführen. 

Es steht Bürgern mit festgestellter vollständiger Erwerbsunfähigkeit (100%) zu, die ihren ständigen Wohnsitz in Italien haben, unabhängig von ihrem persönlichen Jahreseinkommen und Alter.

Beginn und Dauer

Um den Anspruch auf die finanzielle Unterstützung geltend zu machen, muss der Bürger die Anerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen beantragen, indem er über den Dienst "Zivilinvalidität - Antrag auf Anerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen" einen Antrag stellt. 

Sobald die gesundheitlichen und administrativen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die finanzielle Leistung für zwölf Monate ab dem ersten Tag des Monats nach Einreichung des Antrags oder ausnahmsweise ab dem Tag gezahlt, der von den Gesundheitskommissionen in dem vom Institut übermittelten Bericht über die Anerkennung der Zivilinvalidität angegeben wurde. Die Zahlung der Beihilfe wird ausgesetzt, wenn ein Krankenhausaufenthalt auf volle Kosten des Staates für einen Zeitraum von mehr als 29 Tagen stattfindet. 

Höhe der Leistung

Für das Jahr 2019 liegt die Höhe der Beihilfe bei 517,84 Euro

Unvereinbarkeit

Das Begleitgeld ist mit ähnlichen Leistungen bei Invalidität durch Krieg, Arbeitsleistungen oder Diensterfüllung unvereinbar, unbeschadet des Wahlrechts für die günstigste Leistung. 

Das Begleitgeld ist mit der Ausübung einer Beschäftigung, ob abhängig oder selbstständig, und mit dem Besitz eines speziellen Führerscheins vereinbar

Das Begleitgeld ist auch mit der Erwerbsminderungsrente bei Invalidität "pensione di invalidità", den Renten und dem Begleitgeld für Blinde oder Sehbehinderte (mehrfach behinderte) vereinbar und kumulierbar.  

Voraussetzungen

Die Leistung wird Personen mit folgenden Voraussetzungen zuerkannt: 

  • Anerkennung einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit (100%) wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen; 
  • Unfähigkeit, ohne die ständige Hilfe einer Begleitperson selbstständig zu gehen oder die täglichen Lebenshandlungen ohne ständige Hilfe durchzuführen; 
  • italienische Staatsangehörigkeit; 
  • ausländische EU-Staatsangehörigkeit mit Eintragung im Melderegister der Wohnsitzgemeinde; 
  • Nicht-EU-Staatsangehörigkeit und Aufenthaltserlaubnis von mindestens einjähriger Dauer; (Art. 41 des Konsolidierten Einwanderungsgesetzes); 
  • Personen mit ständigem und gewöhnlichem Aufenthalt auf dem Staatsgebiet. 

Minderjährige, die ein Begleitgeld erhalten, haben bei Vollendung des Volljährigkeitsalters automatisch Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente bei Invalidität "pensione di invalidità", die für vollinvalide Erwachsene reserviert ist. Bei Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt die Verpflichtung bestehen, das Formular aP70 einzureichen. 

Zeitpunkt der Antragstellung

Zur Inanspruchnahme der Leistung muss die Behinderung medizinisch-rechtlich beurteilt und anerkannt und ein Gesundheitsbericht erstellt werden. 

Zu diesem Zweck ist es notwendig, vom Hausarzt eine erste ärztliche Bescheinigung mit dem beigefügten Code zu besorgen, die dem Gesundheitsbericht, der dem INPS über den Dienst „Zivilinvalidität - Antrag auf Anerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen (InvCiv2010)“ übermittelt werden muss, beizufügen ist. 

Der Anerkennungsprozess endet mit dem Versand durch das INPS des Berichts über Zivilinvalidität per Einschreiben mit Rückschein oder an die eventuell vom Nutzer mitgeteilte zertifizierte E-Mail-Adresse, der im Online-Postfach verfügbar bleibt. 

Nach Erhalt des Berichts mit der Anerkennung der Behinderung muss der Bürger das Formular AP70 über den Dienst Zivilinvalidität - Versand der sozialen und wirtschaftlichen und einkommensbezogenen Daten für die Gewährung finanzieller Leistungen einreichen. 

Sowohl für den Versand des Gesundheitsberichts als auch für die Überprüfung der sozialen-finanziellen Voraussetzungen (Formular AP70) kann der Bürger selbstständig die Onlinedienste des INPS-Portals nutzen, indem er sich mit seiner italienischen Steuernummer und PIN oder SPID anmeldet. Alternativ dazu kann der Antrag bei den Patronatsstellen über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste gestellt werden. 

Für Minderjährige, die bei Vollendung des Volljährigkeitsalters ein Begleitgeld erhalten, ist die für Erwachsene reservierte Leistung ohne Verwaltungsantrag und ohne weitere Gesundheitskontrollen zu zahlen. 

Antragstellung

Nach Erhalt der ersten ärztlichen Bescheinigung und des beigefügten Codes wird der Antrag online beim INPS über den entsprechenden Dienst eingereicht. 

Alternativ dazu kann der Antrag auch über die Patronatsstellen oder die Behindertenverbände (ANMIC, ENS, UIC, ANFASS) über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste gestellt werden. 

Mit Ausnahme der Anträge bei Verschlimmerung durch Krebspatienten, kann kein neuer Antrag für die gleiche Leistung gestellt werden, bis das aktuelle Verfahren nicht abgeschlossen ist oder, im Falle einer gerichtlichen Beschwerde, bis kein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde.