Sie sind in

Einschreibung Hausfrauenfonds

Veröffentlichung: 05/02/2021

Der Hausfrauenfonds ist ein Altersvorsorgefonds, gegründet am 1. Januar 1997, für Personen, die unentgeltlich Familienangehörige pflegen.

Sowohl Männer als auch Frauen zwischen 16 und 65 Jahren können sich gemäß den Rechtsvorschriften bezüglich der Arbeitsaufnahme in den Fonds einschreiben.

Wenn keine Hinderungsgründe gegen die Einschreibung in den Fonds vorliegen, wird dem Antrag automatisch stattgegeben und der Antragsteller kann nach Erhalt der Mitteilung der Stattgabe des Antrags und den ersten vorausgefüllten Einzahlungsformularen der Postbank beginnen, die Beiträge einzuzahlen.

Die Einschreibung wird zum ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, aktiv und ist auch bei Ausbleiben der Einzahlungen gültig.

Die Haushaltsmitglieder zwischen 18 und 65 Jahren, die sich ausschließlich um die Hausarbeit für die Familie kümmern, dafür kein Geld bekommen und nicht dafür angestellt sind, müssen sich in das INAIL einschreiben.

Diejenigen, die schon in die Rentenkasse (Mutualità pensioni) eingeschrieben sind, sind automatisch auch in den Hausfrauenfonds eingeschrieben und können die bereits gezahlten Beiträge als "einmalige Beitrittsprämie“ geltend machen.

VORAUSSETZUNGEN

Einschreiben kann sich, wer:

  • in der Familie eine unentgeltliche Arbeit für Familienangehörige ohne Anstellung ausübt;
  • keine direkte Rente empfängt;
  • keine Arbeit als Angestellter oder Selbstständiger ausübt, für die er bei einem anderen Institut oder in eine andere Rentenkasse eingeschrieben sein müsste;
  • Teilzeit arbeitet und aufgrund der Stundenzahl und des Einkommens die Anzahl der erforderlichen Arbeitswochen für den Anspruch auf Rente nicht erreicht.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss online beim INPS über den vorgesehenen Dienst gestellt werden.

Wahlweise kann der Antrag auch wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenlos aus dem Festnetz) oder 06 164 164 vom Mobilfunk;
  • von Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von ihnen angebotenen Telematikdienst.