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Weihnachtsgeld bei Tuberkulose Behandlungen

Veröffentlichung: 26/02/2021

Das Weihnachtsgeld wird Versicherten gewährt, die im Dezember mindestens einen Tag lang Leistungen aus der Tuberkuloseversicherung in Anspruch genommen haben.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die im Dezember eine der Leistungen aus der Tuberkuloseversicherung in Anspruch genommen haben: Tagesleistung, Leistung nach der Genesung oder Behandlungs- und Unterstützungsbeihilfe. Das Weihnachtsgeld steht in voller Höhe auch dann zu, wenn die betroffene Person die Leistung aus der Tuberkuloseversicherung für nur einen Tag im Dezember in Anspruch genommen hat.

Beginn und Dauer

Die Leistung wird nur im Dezember bezahlt.

Höhe der Leistung

Das Weihnachtsgeld entspricht einer zusätzlichen Zulage in Höhe von 30 Tagen der gewährten finanziellen Leistung. Es wird unmittelbar ausgezahlt. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.