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Entschädigung für Arbeitnehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Fahren von Schiffen in Venedig durchführen

Veröffentlichung: 22/09/2022

Artikel 1 des Dekrets des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 16. November 2021 sieht im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen eine allumfassende Entschädigung zugunsten bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern und Selbständigen vor, deren Tätigkeit mit dem Fahren von Schiffen in den städtischen Wasserstraßen von Venedig zusammenhängt.

Die einkommensunterstützende Maßnahme wurde eingeführt, nachdem diese Straßen zum nationalen Denkmal erklärt wurden, so dass seit dem 1. August 2021 die Durchfahrt von Schiffen mit bestimmten Abmessungen verboten ist.

Die Entschädigung richtet sich an:

  • befristet beschäftigte Arbeitnehmer, auch Saisonarbeiter, die zwischen dem 1. August 2021 und dem 16. November 2021 unfreiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind und im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Juli 2021 mindestens 30 Tage lang gearbeitet haben;
  • Leiharbeitnehmer unter den gleichen Bedingungen;
  • Arbeitnehmer auf Abruf, die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Juli 2021 mindestens 30 Tage lang gearbeitet haben;
  • Gelegenheitsselbständige, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Juli 2021 erwerbstätig sind und nicht in anderen obligatorischen Vorsorgeformen eingeschrieben sind.

Zu den Aktivitäten, die von der Entschädigung betroffen sind, gehören die Verwaltung des Hafenterminals, die technisch-nautischen Dienste von Lotsen, Schleppen, Liegeplatz und Schifffahrt, die Aktivitäten von Zollspediteuren und die im Logistiksektor tätigen Unternehmen.

Die Entschädigung steht denjenigen nicht zu, die am 21. Juli 2021:

  • Anspruch auf eine andere einkommensstützende Maßnahme haben (NASpI, DIS-COLL, ISCRO, Lohnintegration);
  • Inhaber eines unbefristeten Arbeitsvertrags unter Ausschluss des Arbeitsvertrags auf Abruf ohne Anspruch auf Bereitschaftszulage sind;
  • Rentner, mit Ausnahme der gewöhnlichen Invaliditätsbeihilfe, sind.

Die Entschädigung besteht aus dem Betrag von 2 Tausend Euro für 2021 zugunsten der Arbeitnehmer, deren Tätigkeit mit dem Fahren von Schiffen in den städtischen Wasserstraßen des San Marco-Beckens, des San Marco-Kanals und des Giudecca-Kanals von Venedig verbunden ist.

Die Leistung ist kompatibel mit:

  • Bürgereinkommen;
  • Noteinkommen;
  • Auszahlungen aus Praktika und Stipendien;
  • Vergütungen, die sich aus der Ausübung von Amateursportarten und gelegentlicher selbständiger Erwerbstätigkeit ergeben.

Für weitere Informationen wird auf das INPS-Rundschreiben Nr. 54 vom 29. April 2022 verwiesen.

ANTRAGSTELLUNG

Um die Entschädigung in Anspruch nehmen zu können, müssen potenzielle Begünstigte bis zum 30. Juni 2022 beim INPS ausschließlich elektronisch einen Antrag stellen, indem sie über ihre Zugangsdaten auf die Kanäle zugreifen, die den Bürgern und den Patronatstellen auf der Website des INPS gewidmet sind.

Alternativ zum Webportal kann die Leistung über den integrierten Contact Center-Dienst unter der gebührenfreien Nummer 803 164 aus dem Festnetz (kostenlos) oder unter der Nummer 06 164164 aus dem Mobilfunknetz (gebührenpflichtig, je nach Tarif der verschiedenen Betreiber) angefordert werden.

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für die Beendigung von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle (PDF 205KB), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen angegeben, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen.