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Beantragung eines Hypothekendarlehens

Veröffentlichung: 10/11/2021

Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen haben die Möglichkeit, ein Hypothekendarlehen zu beantragen.

Ein INPS-Darlehen können Mitglieder der einheitlichen Verwaltung von Krediten und Sozialleistungen, beantragen, wenn sie mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind oder wenn sie in den Ruhestand gegangen sind, und eine Beschäftigungsdauer von mehr als einem Jahr aufweisen.

Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre, mit Ausnahme der Mitglieder, die sich für die in Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe d) der Verordnung genannten Zwecke bewerben, und der Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung 65 Jahre erreicht haben, wobei die maximale Laufzeit 15 Jahre beträgt.

Die Rückzahlungen erfolgen nach der Berechnungsmethode "nach französischem Vorbild" in konstanten und aufgeschobenen vierteljährlichen Raten, abhängig von den vom INPS (Nationales Institut für soziale Sicherheit) festgelegten Zinssätzen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt auf Basis des festen oder variablen Zinssatzes.

Mit Präsidialbeschluss Nr. 89 vom 25. Mai 2017 wurde der Festzinssatz nach der Loan To Value (LTV)-Methode angepasst, d.h. das Verhältnis zwischen dem gewährten Darlehen und dem vom technischen Personal der Bank mit einem geschätzten Gutachten ermittelten Immobilienwert.

Mit dem Präsidialbeschluss Nr. 157 vom 12. Dezember 2018 für feste Sätze wurde die mit dem Präsidialbeschluss Nr. 89 vom 25. Mai 2017 genehmigte Setztabelle bestätigt.

Die nach der vorstehenden Methode ermittelten Festzinssätze werden daher auf die ab dem 15. Januar 2019 eingereichten Anträge auf Hypothekendarlehen gemäß der folgenden Tabelle angewendet:

 

TAN in Abhängigkeit vom Prozentsatz der Intervention (LTV)

Dauer (bis zu)

<= 50%

50% - 80%

> 80%

10 Jahre

1,15%

1,33%

1,73%

15 Jahre

1,51%

1,69%

2,20%

20 Jahre

1,65%

1,83%

2,38%

25 Jahre

1,97%

2,03%

2,65%

30 Jahre

1,97%

2,03%

2,65%


Für Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung 65 Jahre oder älter sind, und für Mitglieder, die den Antrag für die in Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe d) genannten Zwecke stellen, werden die in dieser Tabelle aufgeführten Sätze für einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren angewandt.

Darüber hinaus wurde mit dem oben genannten Präsidentschaftsbeschluss Nr. 157 vom 12. Dezember 2018 der variable Zinssatz in Höhe des 3-Monats-Euribors, berechnet über 365 Tage, um 200 Basispunkte erhöht, der zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember erfasst wurde.

Verwaltungskosten in Höhe von 0,50% werden im Voraus von der Höhe des ausgezahlten Darlehens einbehalten.

Der Vertragsinhaber kann das Darlehen jederzeit in der unten angegebenen Weise oder vollständig, mit einer Rate und ohne Strafe, teilweise zurückzahlen.

Der Vertragsinhaber kann das Darlehen auf folgende Weise teilweise zurückzahlen

  • wenn das Darlehen einen variablen Zinssatz hat, durch eine Pauschalzahlung, ohne jegliche Strafe;
  • Wenn das Darlehen mindestens 30 Tage vor Fälligkeit der nächsten vierteljährlichen Rate fest verzinst ist, muss der Antragsteller das Darlehen teilweise zurückzahlen und dem Institut die Mitteilung des RID/SEPA-Mandats eines Kreditinstituts über die spätere Belastung der vierteljährlichen Raten vom laufenden Konto im Namen des Kreditnehmers selbst übermitteln.

Eine Webanwendung, die einen Tilgungsplan simuliert, ist verfügbar.

Die Zahlung der Darlehensraten erfolgt durch Belastung des Bank- oder Postkontos im Namen des Darlehensnehmers für die Rückzahlung der Raten von Festdarlehen und in anderen Fällen durch MAV.

Insbesondere für die Zahlung der Raten von Festdarlehen ist der Darlehensantragsteller verpflichtet, für die Nachzahlung der Raten eine Girokonto-Lastschrift durch RID/SEPA bei einem Kreditinstitut zu unterzeichnen.

Um die Zahlung der Raten der Hypotheken mit variablem Zinssatz über MAV online zu ermöglichen, ist es notwendig, die Erweiterte PIN zu haben, indem man den Zugang zum Dienst > Verwaltung der Öffentlich Bediensteten wählt: Leistungen für Arbeitnehmer und Rentner. Nach der Identifizierung des Nutzers durch Steuernummer und PIN ist es möglich, den für die Zahlung der vierteljährlichen Rate der variablen Hypothek erstellten MAV-Zahlschein anzusehen und auszudrucken, und zwar über Verwaltung der Öffentlich Bediensteten Services > Thematischer Bereich > Darlehen.

Es ist sinnvoll, daran zu erinnern, dass sich das INPS das Recht vorbehält, die Inkassomethoden für laufende Darlehen einseitig zu ändern.

Die Verordnung für die Auszahlung von Hypothekendarlehen (pdf 1,13MB), genehmigt mit Präsidialbeschluss vom 1. August 2018, Nr. 101, sieht die Auszahlung von Hypothekendarlehen an Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen für folgende Zwecke vor:

Das Darlehen wird gewährt für (Artikel 1 Absatz 4 Buchstaben a), b), c) und d)):

Höchstbetrag (Artikel 5 Absätze 1, 2, 3 und 3a)

a) Kauf einer neu errichteten Wohneinheit von einer Baufirma oder einer juristischen Person; Kauf einer Wohneinheit von einer Privatperson, die keine unternehmerische Tätigkeit ausübt, auch wenn das von dieser mit Banken oder Kreditinstituten vereinbarte Darlehen erlischt; Kauf einer Wohneinheit von öffentlichen Einrichtungen; Kauf einer Wohneinheit durch eine öffentliche Versteigerung für Immobilien von öffentlichen Einrichtungen; Zuteilung durch Genossenschaften in Miteigentum, Eigenbau, Fertigstellung und/oder Erweiterung auf eigenem Grundstück. In den genannten Fällen muss die Unterkunft für den Aufenthalt des Mitglieds und seiner Familie im Sinne von Artikel 6 bestimmt sein.

€ 300.000

b) die Durchführung ordentlicher und/oder außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten, Anpassungen, Erweiterungen, Umbauten oder Renovierungen der einzigen Unterkunft, die dem Mitglied oder dem Mitglied und seinem nicht als Miteigentümer registrierten Ehepartner gehört und die die gleichen Merkmale und Nutzungen aufweist wie die in Buchstabe a) dieses Absatzes genannten.

in Höhe von 40% des Wertes der Immobilie, der durch das Gutachten gemäß Art. 11 und auf keinen Fall mehr als 150.000 €.

c) Kauf einer neu gebauten Kfz-Box/Platz von einem Hersteller oder einer juristischen Person; Kauf einer Kfz-Box/Platz von einer Privatperson, die keine unternehmerische Tätigkeit ausübt, auch nicht mit dem Erlöschen des von dieser bei Banken oder Kreditinstituten abgeschlossenen Darlehens; Kauf einer Kfz-Box/Platz von öffentlichen Einrichtungen; Kauf einer Kfz-Box/Platz durch öffentliche Versteigerung für Immobilien von öffentlichen Einrichtungen; Abtretung durch Genossenschaften in geteiltem Eigentum, eigener Bau einer Kfz-Box/Parkplatz, die als Grundlage für die Unterbringung im Eigentum des Mitglieds oder des Mitglieds und seines nicht in Miteigentum eingetragenen Ehepartners dient, Unterkünfte mit den gleichen Merkmalen und Bestimmungsorten gemäß Buchstabe a), nicht mehr als fünfhundert Meter von der Unterbringung selbst entfernt.

€ 75.000

d) Einschreibung und Teilnahme in Italien oder im Ausland an der Einschreibung oder einem Familienmitglied gemäß Artikel 6 an Universitätskursen, Postgraduierten- und Masterkursen, Musikhochschulen und Akademien der bildenden Künste, Berufsbildungseinrichtungen, die rechtlich anerkannte Qualifikationen ausstellen.

€ 100.000


Das Mitglied kann zum gleichen Zinssatz einen zusätzlichen Betrag von bis zu 6.000 Euro für die nachgewiesenen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem vereidigten Gutachten (Artikel 9 Absatz 6 Buchstabe a) oder im Zusammenhang mit dem optionalen Versicherungsschutz (Artikel 15 Absatz 7) verlangen.

Der maximal auszahlbare Betrag darf 100% des von den Technikern des Instituts festgestellten Wertes der Immobilieneinheiten und den in der Kaufurkunde angegebenen Kaufpreis abzüglich der nach Artikel 5 der Hypothekenordnung finanzierten Kosten nicht überschreiten.

Anträge auf Darlehen werden in der chronologischen Reihenfolge ihrer Eintragung angenommen (Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung). In dem in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe c) der Verordnung geregelten Fall kann das Institut jedoch die Gewährung des Darlehens unabhängig von der Einhaltung der Protokollordnung (Artikel 10 Absatz 2) bestimmen.

Für den Fall, dass ein Überschuss an Kreditanträgen über 90% der für das Jahr zugewiesenen Finanzmittel besteht, wird eine Rangliste erstellt (Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung über Darlehen).

Voraussetzungen

Das Mitglied oder die Mitglieder des Familienhaushalts dürfen nicht Eigentümer anderen Wohneigentums im ganzen Land sein, außer in den folgenden Fällen:

  • der Betreffende oder die Familienangehörigen sind Eigentümer von Wohneigentum , das durch eine Schenkung oder durch Erbschaft erlangt wurde, auch wenn sie nicht nutzbar sind, da sie bereits seit mindestens 5 Jahren mit echten Nutzungsrechten (Nießbrauch, Nutzung, Wohnung) belastet sind;
  • die betreffende Person oder die Haushaltsmitglieder besitzen 50 % oder weniger des Wohneigentums, auch wenn sie nicht mit dinglichen Nutzungsrechten belastet sind;
  • der versicherten Person, auch wenn sie Eigentümerin eines Hauses ist, wurde das Wohneigentum durch einen Gerichtsbeschluss über die Trennung und Abtretung an den anderen Ehegatten und/oder der Familienangehörigen entzogen (diese Umstände müssen durch eine beglaubigte Kopie des Gerichtsbeschlusses dokumentiert werden);
  • die Unfähigkeit, das dem Mitglied gehörende Haus zu nutzen, wird von der zuständigen Behörde bescheinigt, wenn unvorhersehbare Ereignisse infolge von Naturkatastrophen eintreten;
  • das Mitglied ist Miteigentümer einer Wohnung mit Personen außerhalb seiner Familie, um die Anteile anderer zu übernehmen, um das vollständige und ausschließliche Eigentum an der genutzten Immobilie zu erwerben oder als Erstwohnsitz zu dienen (in diesem Fall wird das Darlehen nur für den Erwerb der restlichen Anteile gewährt);

Das Darlehen darf nicht gewährt werden, wenn der Betrag der jährlich zu zahlenden Raten einschließlich Zinsen die Leistung des Mitglieds übersteigt, die der Hälfte des steuerpflichtigen Jahreseinkommens des Familienhaushalts entspricht.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen vom 15. Januar bis 10. Oktober eines jeden Jahres zu stellen.

Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung des Darlehens ist ausschließlich unter Androhung der Unzulässigkeit elektronisch über das INPS-Portal einzureichen. Zur Weiterleitung wird auf die Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 3 der genannten Verordnung verwiesen.

Der vollständig ausgefüllte Antrag auf ein Darlehen muss alle im Antragsformular enthaltenen eidesstattlichen Erklärungen und der notariellen Urkunde sowie alle in den Anhängen zu dem Antrag selbst genannten Unterlagen enthalten, die nach den geltenden Verordnungen erforderlich sind und auf der Website des Instituts verfügbar sind.

Nachfolgend findet sich eine Liste der vereidigten Gutachterverfahren, die dem Kreditantrag beizufügen sind, gegliedert nach Fällen:

  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 1 KAUF IMMOBILIENEINHEIT MIT NEUBAU DURCH EIN BAUUNTERNEHMEN (pdf 158KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 2A  VON  IMMOBILIENEINHEIT VON PRIVATPERSON (natürliche oder juristische Person) ERBAUT VOR  01.09.1967 (pdf 156KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 2B KAUF VON  IMMOBILIENEINHEIT VON PRIVATPERSON (natürliche oder juristische Person) (pdf 159KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 3A VON VON  IMMOBILIENEINHEIT VON ÖFFENTLICHEN BEHÖRDEN, ERBAUT VOR 01.09.1967 (pdf 154KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 3B KAUF VON IMMOBILIENEINHEIT VON DEN ÖFFENTLICHEN BEHÖRDEN (pdf 152KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 4A KAUF VON IMMOBILIENEINHEIT VON ÖFFENTLICHEN BEHÖRDEN AUS ÖFFENTLICHER VERSTEIGERUNG ERBAUT VOR 01.09.1967 (pdf 155KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 4B KAUF VON IMMOBILIENEINHEIT VON ÖFFENTLICHEN BEHÖRDEN AUS ÖFFENTLICHER VERSTEIGERUNG (pdf 153KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 5 KAUF VON IMMOBILIENEINHEITEN NEUBAU DURCH GEMEINSCHAFTLICHE GENOSSENSCHAFTEN (pdf 172KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 6A EIGENBAU ABSCHLUSS UND/ODER ERWEITERUNG AUF EIGENEM GRUND  (PHASE DER ZAHLUNG DER 1. RATE) (pdf 132KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 6B EIGENBAU ABSCHLUSS UND/ODER ERWEITERUNG AUF EIGENEM GRUND (PHASE DER ZAHLUNG DES RESTBETRAGS) (pdf 175KB);.
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 7A KAUF GARAGE/STELLPLATZ, ERBAUT VOR 01.09.1967 (pdf 153KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 7B KAUF GARAGE/STELLPLATZ (pdf 152KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 7C - EIGENBAU GARAGE/STELLPLATZ (1. PHASE DER ZAHLUNG DER 1. RATE) (pdf 131KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 7D-EIGENBAU GARAGE/STELLPLATZ (PHASE DER ZAHLUNG DES RESTBETRAGS) (pdf 173KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 8A RENOVIERUNG DER UNTERKUNFT ERBAUT VOR 01.09.1967 (pdf 154KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 8B RENOVIERUNG DER UNTERKUNFT (pdf 153KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 9A HYPOTHEKENDARLEHEN FÜR STUDIUM EINSCHREIBUNG UND BESUCH IN ITALIEN ODER IM AUSLAND DES VERSICHERTEN ODER EINES FAMILIENMITGLIEDS BERUFLICHE AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN, DIE GESETZLICHE ANERKANNTE ABSCHLÜSSE AUSSTELLEN VOR 01.09.1967 (pdf 156KB);
  • BEEIDIGTES GUTACHTEN 9B HYPOTHEKENDARLEHEN FÜR STUDIUM EINSCHREIBUNG UND BESUCH IN ITALIEN ODER IM AUSLAND DES VERSICHERTEN ODER EINES FAMILIENMITGLIEDS BERUFLICHE AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN, DIE GESETZLICHE ANERKANNTE ABSCHLÜSSE AUSSTELLEN(pdf 165KB).