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Antrag auf Beitragsausgleich für Landwirte

Veröffentlichung: 31/07/2020

Ein landwirtschaftliches Unternehmen, das Zahlungen leistet, die über den geforderten Beitrag hinausgehen oder das aufgrund von Zahlungen eine Befreiung von den Beiträgen oder eine Kürzung erhalten hat, die zu einer Überzahlung führt, kann für diese Beträge einen Ausgleich für die später fälligen Beiträge verlangen.

Der Antrag auf Beitragsausgleich ist für selbständige Landwirte und Eigentümer landwirtschaftlicher Betriebe vorgesehen.

Selbständige Landwirte und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben können über den speziellen Dienst online einen Ausgleich für die Sozialversicherungsbeiträge an das INPS beantragen.