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Beantragung der Auszahlung aus dem "Nuovo Fondo Mutualità" ("Neuen Fonds für Gegenseitigkeit") IPOST

Veröffentlichung: 05/02/2021

Der Nuovo Fondo Mutualità, der 2010 gegründet wurde, ersetzt den Fondo Riposo und den Fondo Vita, die so lange weiterverwaltet werden, bis keine Personen mehr darin versichert sind. Die beim Nuovo Fondo Mutualità versicherten Personen haben die Möglichkeit, die Auszahlung des Kapitals zu beantragen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind.

Die versicherte Person und bei deren Tod die gesetzlichen Erben oder die in der Police genannten Begünstigten

Höhe der Leistung

Das gezeichnete Kapital wird den gesetzlichen Erben oder dem in der Police angegebenen Begünstigten bei Tod der versicherten Person oder der versicherten Person in der Höhe des Rückzahlungswerts, der an der gezahlten Versicherungsprämie berechnet wird, in vollem Umfang ausgezahlt.

Voraussetzungen

Die versicherte Person oder bei deren Tod die Erben oder die in der Police angegebenen Begünstigten können die Auszahlung beantragen, vorausgesetzt, es wurden mindestens 12 Prämienanteile, entsprechend einem Versicherungsjahr eingezahlt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Außer im Jahr des Versicherungsbeginns kann die versicherte Person stets den Austritt aus dem Nuovo Fondo beantragen. Hierzu muss das Formular für den Antrag auf Auszahlung ausgefüllt werden. Der Austritt ist ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Antrag gestellt wird, gültig.

Antragstellung

Der Antrag auf Auszahlung können mittels des Formulars für den Auszahlungsantrag oder online beim INPS über den entsprechenden Dienst gestellt werden.