Sie sind in

Einschreibung landwirtschaftlicher Betriebe

Veröffentlichung: 10/02/2021

Die Einschreibung landwirtschaftlicher Betriebe ist die Meldung des Beginns der Tätigkeit mit Mitarbeitern. Seit dem 1. April 2010 muss die Einschreibung eines Betriebs mittels der „Einheitlichen Meldung" und dem betreffenden Online-Dienst ComUnica erfolgen. Die Anforderungen an den Agrarsektor unterscheiden sich teilweise von denen der meisten Betriebe.

Das Einschreibungsverfahren richtet sich an Betriebe, die feste und/oder befristete Arbeitskraft einstellen.

Der landwirtschaftliche Betrieb muss dem INPS den Beginn der Tätigkeit über den Online-Dienst ComUnica und den Zusammenstellungen des Abschnitts Betriebsmeldung (DA) mitteilen, der die genaue Klassifizierung des landwirtschaftlichen Betriebs sicherstellt.

Die Klassifikation ermöglicht dazu die korrekte Einordnung, den Beginn der Tätigkeit und alle folgenden Einstellungsvorgänge, einen Quartalsbericht (DMAG UNICO) der durchgeführten Arbeitstage, die Berechnung des Beitrags und die Zahlung des Beitrags. Die Zahlung muss mit dem Formular F24 erfolgen, welches das INPS vierteljährlich vorausgefüllt an den Betrieb sendet.

Im Agrarsektor sind OTD Arbeiter (befristet Beschäftigte) und OTI (Festangestellte) vorgesehen.

Die Kleinpächter, die ein assoziatives Arbeitsverhältnis von bis zu 119 Tagen pro Jahr für die Bestellung des Bodens oder die Viehzucht haben, werden den Arbeitnehmern nur zu Versicherungszwecken gleichgestellt und ihre Beiträge werden vom Verpächter bezahlt.

Die Gutschrift der für die Rente und die Leistungen gemeldeten Beiträge erfolgt nach der Veröffentlichung der jährlichen Namenslisten über die institutionelle Webseite des Instituts mit Gültigkeit der Mitteilung zu allen Zwecken.