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Administrative Rateneinteilung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber von Haushaltshilfen

Veröffentlichung: 10/05/2021

Das INPS ermöglicht es Arbeitgebern von Haushaltshilfen, die noch in der Verwaltungsphase befindlichen Schulden für Sozialversicherungsbeiträge und Sanktion an die Verwaltung der Haushaltshilfen des Instituts zu zahlen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf weder eine Forderungsmitteilung ausgestellt noch die Beitreibung durch die Inkassostellen oder die Rechtsabteilung von INPS aktiviert worden sein.

Es handelt sich um einen Dienst für Arbeitgeber von Haushaltshilfen, die ihre Rückstände bei der Verwaltung von Haushaltshilfen regularisieren möchten.

BEGINN UND DAUER

Der Antrag auf Zahlungsaufschub muss Schulden umfassen, die vom Beitragszahler gemeldet oder zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags festgestellt werden und die alle  Arbeitsverhältnisse im Haushalt im Namen derselben Person als Arbeitgeber betreffen, für die die Zahlung nicht in der Art und Weise und im Rahmen der in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen rechtlichen Bedingungen erfolgt ist.

Der Tilgungsplan gilt mit der Zahlung der ersten Rate innerhalb der angegebenen Frist als genehmigt.

HÖHE DER LEISTUNG

Das INPS kann die administrative Rateneinteilung bis zu einem Höchstbetrag von 24 Raten gewähren.

Eine vom Ministerium für Arbeit und Soziales genehmigte Verlängerung auf 36 Raten ist jedoch möglich, wenn die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung von Beiträgen und Strafen auf Naturkatastrophen oder die vorsätzliche Handlung eines Dritten zurückzuführen ist.

Verwirkung

Die Bestimmung der gesamten Rückstände eines durch seine italienische Steuernummer identifizierten Beitragszahlers muss vor der Antragstellung bei der Verwaltung, welche die Beitragsposition verwaltet, und unter Nutzung der üblichen Kommunikationskanäle erfolgen, die dem beitragszahler oder dem Vermittler zur Verfügung stehen.

Wenn der Antrag nicht alle Arbeitsverhältnisse der Verwaltung der Haushaltshilfen umfasst, in denen die Schuld fällig wurde, wird er abgelehnt. Der Beitragszahler kann dann einen neuen Antrag stellen, der, wenn er den gesamten zum Zeitpunkt der Antragstellung gemeldeten und/oder festgestellten gesamte Rückstand beinhaltet, es dem INPS ermöglicht, die Vorphase einzuleiten.

Voraussetzungen

Die Anmeldung impliziert den Verzicht auf alle Ausnahmen, die das Bestehen und die Durchsetzbarkeit der Forderung und aller gegen sie erhobenen Zivilklagen beeinträchtigen können.

Der Steuerpflichtige verpflichtet sich, die erste der vereinbarten oder überfälligen Raten und die nachfolgenden gleichen und aufeinanderfolgenden Raten in der im Tilgungsplan angegebenen Anzahl und Höhe zu zahlen.

Zusätzlich zur regelmäßigen Zahlung der vereinbarten Raten ist bei der Erfüllung des Quartalsbeitrags ab dem Zeitpunkt der Antragstellung die Aktualität, d.h. die Regelmäßigkeit der Beiträge, erforderlich. Das Voraussetzung der Aktualität kann aufrechterhalten werden, indem der Zugang auf einen "Kurz-Ratenplan" für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten beantragt wird. Die Dauer kann bis zu sechs Raten betragen.

Sowohl die mit der Hauptrate vereinbarten Raten als auch die kurzfristige Rate sind regelmäßig zu zahlen. Andernfalls werden beide widerrufen und das verbleibende Guthaben wird in die Forderungsmitteilung eingetragen und zur Einziehung an die Inkassostelle übergeben.

Zeitpunkt der Antragstellung

Um seine Rückstände in Raten zu regularisieren, muss der Beitragszahler einen einmaligen Ratenantrag für alle Arbeitsverhältnisse mit Haushaltshilfen einreichen, für die es Zahlungsausfälle gibt. Hiervon ausgenommen sind Schulden, die bei einer früheren Stundung entstanden sind. Der Aufschub führt zur Anwendung von Verzugszinsen  zu dem am Tag der Antragstellung gültigen Satz.

Antragstellung

Der Antrag auf Stundung ist mit dem Formular SC80 einzureichen.