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Rente „Opzione Donna“

Veröffentlichung: 14/04/2021

Die so genannte " Opzione donna" ist eine wirtschaftliche Leistung, die auf Antrag an Arbeitnehmerinnen und Selbstständige gezahlt wird, die sich nach Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bis zum 31. Dezember 2018 für das beitragsbezogene System zur Berechnung der Renten entscheiden.

BEGINN UND DAUER

Die Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf den Rentenbeginn:

  • 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Anforderungen, für den Fall, dass die Rente von den Sozialversicherungsträgern für angestellte Arbeitnehmer gezahlt wird;
  • 18 Monate ab dem Datum der Erfüllung der Anforderungen, für den Fall, dass die Rente von den Sozialversicherungsträgern der Selbstständigen gezahlt wird.

Arbeitnehmerinnen aus den Bereichen Schule und in der Hochschulausbildung im Bereich Kunst, Musik und Choreografie (AFAM) können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ihre Rente ab dem 1. September bzw. 1. November 2019 erhalten.

Der Rentenbeginn kann jedoch nicht vor dem 30. Januar 2019 erfolgen.

Arbeitnehmerinnen, die die Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2018 erfüllt haben, können ihre Rente nach dem ersten möglichen Rentenbeginn erhalten.

Voraussetzungen

Um eine Vorgezogene Altersrente "Option Frau" beziehen zu können, ist die Beendigung des Angestelltenverhältnisses erforderlich. Nicht erforderlich hingegen ist das Einstellen einer selbstständigen Tätigkeit.

Zum Zwecke der Erfüllung dieser Anforderung wird jeglicher, zugunsten des Versicherten gezahlte oder gutgeschriebene Beitrag berücksichtigt, unbeschadet der gleichzeitigen Erfüllung der Anforderungen des Erreichens von 35 Beitragsjahren abzüglich Krankheitszeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit und/oder ähnlichen Leistungen, sofern dies von der Verwaltung, aus denen die Rentenleistung gezahlt wird, gefordert wird.

Die Rente wird ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System gemäß der Gesetzesverordnung 180/1997 gezahlt.

Antragstellung

Der Antrag wird dem INPS online über den eigens dafür eingerichteten Dienst übermittelt. Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Diensten.