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System für Rechtspersonen (SSG) für die Beziehungen zur Altersversorgung

Veröffentlichung: 26/04/2021

Das System für Rechtspersonen (SSG) ist ein Umfeld, in dem Daten und Informationen zwischen juristischen Personen und dem INPS bei der Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Welt der Altersversorgung sowie bei der Verwaltung spezifischer Beziehungen zwischen den beiden Akteuren ausgetauscht werden können.

Ziel ist es, einen einzigen Einstiegspunkt in die Welt der Altersvorsorge für juristische Personen zu schaffen. Es handelt sich also um eine einheitliche, kontrollierte und standardisierte Datenbank, die durch einen Prozess der rechtzeitigen und regelmäßigen Validierung der verfügbaren Daten erstellt wird und die Erfassung der zertifizierten Daten des Subjekts (Steuernummer, Name, Rechtssitz, gesetzlicher Vertreter, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer usw.) bei den für die Datenverwaltung zuständigen Stellen (Steuerregister, Handelskammer, IVASS, ANIA, IPA usw.) ausführt.

Das System kann daher in diesem einzigen Speicher alle bestehenden Beziehungen zwischen der juristischen Person und dem INPS-Bereich der Renten erfassen und dem Subjekt selbst zur Verfügung stellen, wobei es auch die Integration und Verbindung zwischen den wichtigsten Informationssystemen des Instituts durchführt.

Das System für Rechtspersonen (SSG) richtet sich an alle juristischen Personen, die mit INPS-Renten arbeiten (z. B. eine Bank oder ein Finanzunternehmen, das durch die Abtretung eines Fünftels der Rente zurückzahlbares Darlehen gewährt, eine Versicherungsgesellschaft, die das Risiko eines vorzeitigen Todes in einem freiwilligen APE-Vertrag deckt, juristischen Personen, die Verpfändungen halten).

Der Zugang zur Plattform ist dem gesetzlichen Vertreter, der per PIN auf das System zugreifen kann, und seinem Vertreter, der per PIN auf das System zugreifen kann, vorbehalten, vorbehaltlich der Erteilung einer besonderen Vollmacht, die bei der zuständigen Behörde mit dem Formular mV59 anzufordern ist.