Sie sind in

Steuererleichterungen für im Ausland ansässige Rentner

Veröffentlichung: 29/04/2021

Rentner mit Wohnsitz im Ausland, die in Ländern leben, in denen ein angemessener Informationsaustausch gewährleistet ist, können Steuererleichterungen für Unterhaltszahlungen beantragen.

Dies gilt für im Ausland ansässige Rentner, die in Ländern leben, in denen ein angemessener Informationsaustausch gewährleistet ist, die über die von der geltenden Steuergesetzgebung vorgesehenen Bedingungen verfügen.

Rentner mit Wohnsitz im Ausland, die in Ländern leben, in denen ein angemessener Informationsaustausch gewährleistet ist, müssen für die Beantragung von Steuererleichterungen für Unterhaltszahlungen gemäß Art. 12 des Einheitstextes über Einkommenssteuern (TUIR) durch eine eidesstattliche Erklärung gemäß Art. 47 des italienischen Präsidialerlasses Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 folgendes erklären:

  • den Staat des Steuerwohnsitzes;
  • dass sie im Steuerzeitraum mindestens 75 % des Gesamteinkommens in Italien erzielt haben, abzüglich abzugsfähige Ausgaben und einschließlich des auch außerhalb des Wohnsitzlandes erzielten Einkommens;
  • dass sie weder im Wohnsitzland, noch in einem anderen Land die Steuervorteile genießen, die sie in Italien beantragen werden;
  • die Meldedaten und den Verwandtschaftsgrad zum Familienangehörigen, für den die Steuererleichterung beantragt wird, gemäß Art. 12 des TUIR, mit Angabe des Anfangsmonats und des letzten Monats, in denen die erforderlichen Bedingungen vorliegen;
  • dass der Familienangehörige, für den die Steuererleichterung beantragt wird über ein Gesamteinkommen verfügt, das in dem gesamten Steuerzeitraum den Betrag von 2.840,51 €, abzüglich abzugsfähiger Ausgaben und einschließlich des auch außerhalb des Wohnsitzlandes erzielten Einkommens, nicht übersteigt. Das Haushaltsgesetz 2018 sieht vor, dass die Gesamteinkommensgrenze für Kinder bis 24 Jahren ab dem 1. Januar 2019 auf 4000 € angehoben wird (Art. 1, Abs. 252 des italienischen Gesetzes 205/2017).

Die Bestätigung der Bedingungen ist wesentlicher Bestandteil der Anspruchserklärung (Art. 23, Abs. 2, Bstb. a des italienischen Präsidialerlasses Nr. 600 vom 29. September 1973).

Der Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund von Unterhaltszahlungen seitens Rentnern, die im Ausland wohnhaft sind und über die von der geltenden Gesetzgebung vorgegebenen Bedingungen verfügen, muss dem INPS jedes Jahr online über den eigens dafür eingerichteten Dienst übermittelt werden. Die Mitteilung Nr. 4161 vom 9. November 2018 enthält weitere Angaben zu den Vorgehensweisen in diesem Bereich.