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Stipendien für die Schulen des ersten und des zweiten Grades, Universitäten und die staatlichen technischen Berufsfachschulen ITS

Veröffentlichung: 23/11/2021

Die Veröffentlichung der Ausschreibung von Stipendien für die Schulen des 1. und 2. Grades (Super Media) für das Schuljahr 2018/2019 soll bis Oktober 2019 erfolgen.

Das INPS unterstützt die Schüler und Studenten mit Stipendien für die teilweise Deckung der Kosten für den Besuch von Schulen des 1. und 2. Grades, Universitäten und für Schüler außerhalb ihres Wohnortes an den so genannten technischen Berufsfachschulen "Istituti Tecnici Superiori" (ITS).

Die Stipendien richten sich an Kinder (und Waisen oder ihnen gleichgestellte Kinder) von:

  • Angestellten oder Rentnern, die Mitglied der Einheitlichen Verwaltung von Darlehens- und Sozialleistungen sind;
  • Rentnern in der Verwaltung der Öffentlich Bediensteten.

Die Stipendien für die Schulen des 1. und 2. Grades und die Universitäten richten sich auch an Kinder (und Waisen oder ihnen gleichgestellte Kinder) von:

  • Versicherten in der "Gestione Assistenza Magistrale"  (Grundschullehrer und -rektoren);
  • Mitarbeitern des Konzerns Poste Italiane SpA und der Angestellten von ex IPOST (mit Lohneinbehalt in Höhe von 0,40 % gemäß italienischem Gesetz Nr. 208 vom 27. März 1952), Rentnern, die bereits dem Konzern Poste Italiane SpA und bereits ex IPOST angehören.

Das Institut vergibt die Stipendien über einzelne Ausschreibungen: eine für die Sekundarschule des 1. und des 2. Grades, eine für die Ausbildung nach der Sekundarschule, die universitäre und postuniversitäre und die berufliche Ausbildung, sowie eine für den Besuch außerhalb des Wohnortes der so genannten technischen Berufsfachschulen "Istituti Tecnici Superiori" (ITS). Als außerhalb des Wohnortes studierend gilt ein Schüler oder Student, der ein Bildungsinstitut besucht, das mindestens 100 km entfernt ist und in einer anderen Provinz als der Wohnsitz-Provinz liegt, berechnet auf Grundlage der kürzesten möglichen Strecke, auch unter Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Die Ausschreibungen werden normalerweise zwischen dem vorletzten Quartal des Jahres und dem ersten Quartal des Folgejahres veröffentlicht und sind im Abschnitt Stipendien einsehbar.

Voraussetzungen

Bewerber für die Sekundarschulen des 1. und des 2. Grades, für die Ausbildung nach der Sekundarschule, die universitäre und postuniversitäre und die berufliche Ausbildung können folgende Einrichtungen besucht haben:

  • Staatliche oder staatlich anerkannte schulische und universitäre Institute;
  • italienische Schulen im Ausland;
  • Europaschulen der Europäischen Union;
  • ausländische Institute, deren Kurse gesetzlich anerkannt und den italienischen Kursen gleichgestellt sind.

Die Bewerber für den Besuch der technischen Berufsfachschulen:

  • müssen im Besitz des Sekundarschulabschlusses sein (oder des Abschlusses über die vierjährige schulische und berufliche Ausbildung für jene, die an einer einjährigen IFTS-Ausbildung teilgenommen haben);
  • müssen (für jene, die bereits das erste Ausbildungsjahr oder im Falle einer dreijährigen Ausbildung das zweite Ausbildungsjahr abgeschlossen haben) die Mindest-Pflichtschulzeit beim IST absolviert haben;
  • dürfen für das gleiche Ausbildungsjahr keine ähnlichen Leistungen des Instituts, des Staates oder anderer öffentlicher oder privater Institutionen in Italien oder im Ausland erhalten, deren Wert 50 % des ausgeschriebenen Stipendiums überschreitet;
  • müssen Studenten oder Schüler außerhalb des Wohnorts sein, also mindestens 100 km vom Wohnort entfernt und in einer anderen als der Wohnsitz-Provinz, berechnet auf Grundlage der kürzesten möglichen Strecke, auch unter Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, bzw. 50 km für Studenten und Schüler mit Wohnsitz in Gebirgs- oder benachteiligten Regionen;
  • dürfen höchstens 32 Jahre alt sein.

Darüber hinaus müssen die Bewerber auch die anderen sachbezogenen, in der Ausschreibung vorgesehenen Anforderungen erfüllen.

Wichtig zu wissen:

  • Die Auswahl der Gewinner basiert auf den schulischen Leistungen der Bewerber und auf dem Wert des Indikators: Je besser die schulische Leistung und je kleiner das Einkommen, umso weiter vorne liegt der Bewerber in der Rangliste;
  • Bei der Erstellung der nationalen Ranglisten ist ein absoluter Vorbehalt für die besonderen, in der Ausschreibung vorgesehenen Kategorien vorgesehen (Waise, mit Waisen gleichgestellte Kinder, Behinderte, etc.).

Ausgeschlossen sind Bewerber, die für das von der Ausschreibung betroffene Schuljahr oder akademische Jahr vom INPS, vom Staat oder anderen Institutionen bereits Leistungen erhalten oder erhalten haben, deren Wert die Hälfte des Stipendiums überschreitet.

Antragstellung

Die Anträge müssen online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden, und zwar vom:

  • noch im Dienst oder bereits in Pension befindlichen Elternteil (als Rechtsinhaber/Antragsteller);
  • hinterbliebener Elternteil oder Vormund (als Antragsteller);
  • Schüler oder Student, sofern volljährig (als Antragsteller/Bezieher).