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Die Zugangsdaten für den Zugang zu den Diensten

Veröffentlichung: 06/06/2022

Die vom Institut bis zum 1. Oktober 2020 vergebenen PINs, die in der Übergangszeit in Kraft blieben, verlieren zum 30. September 2021 ihre Gültigkeit. Dies wird durch das. INPS-Rundschreiben Nr. 127 vom 12. August 2021 festgelegt.

Alle Nutzer können die vom INPS angebotenen Dienste mit einem der folgenden, gegenwärtig akzeptierten Authentifizierungssysteme aufrufen:

  • öffentliches System für die digitale Identität (SPID Sistema Pubblico di Identità Digitale);
  • elektronischer Personalausweis (CIE Carta d'Identità Elettronica);
  • nationale Servicekarte (CNS Carta Nazionale Servizi).

Ab dem 1. Oktober 2021 wird das INPS die PIN als Zugangsberechtigung für die vom Institut angebotenen Dienste, nur für im Ausland lebende Bürger ohne italienischen Ausweis freigeben.

Die Nutzer werden daher aufgefordert, sich, falls sie dies noch nicht getan haben, mit einem der genannten Authentifizierungssysteme auszustatten, die alle gleichwertig sind.

Vollmacht der digitalen Identität

Bürger, die die Online-Dienste des INPS nicht selbstständig nutzen können, können eine Vertrauensperson bevollmächtigen ihre Rechte gegenüber dem Institut wahrzunehmen.

Diese neue Funktion wird durch das INPS-Rundschreiben Nr. 127, vom 12. August 2021, das ein Tool bereitstellt, das dem Bevollmächtigten ermöglicht, auf Online-Dienste zuzugreifen.

Die Bevollmächtigung der digitalen Identität ist auch das Tool, mit dem Vormunde, Betreuer, Unterstützungsverwalter und Träger der elterlichen Sorge die Rechte der jeweils vertretenen Personen und der Minderjährigen wahrnehmen können.

Der Antrag kann direkt vom Delegierenden bei jeder lokalen INPS Stelle gestellt werden, indem das Antragsformular für die Registrierung der Bevollmächtigung der digitalen Identität und eine Kopie des Ausweisdokuments des Delegierenden vorgelegt werden.

Die für die Bevollmächtigung erforderlichen Formulare lauten wie folgt:

  • Antrag auf Registrierung der digitalen Identität
  • Antrag auf Registrierung der digitalen Identität für Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur INPS Stelle gehen können
  • Antrag auf Registrierung der Bevollmächtigung der digitalen Identität für Eltern von Minderjährigen, Erziehungsberechtigten, Kuratoren und Unterstützungs-Verwaltern.

Mit der Nachricht Nr. 3305 vom 1. Oktober 2021, gibt das Institut bekannt, dass es möglich ist, die Vollmacht für eine Vertrauensperson direkt online zu registrieren oder zu widerrufen, indem Sie auf den reservierten Bereich MyINPS, Abschnitt „Digitale Identitätsvollmacht“ zugreifen, indem Sie Ihre SPID-, CIE- oder CNS-Zugangsdaten verwenden („SPID-Vollmacht auf SPID").

Die online registrierte Vollmacht ist sofort aktiv und hat eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen, innerhalb derer sie nicht online, sondern ausschließlich bei einem INPS-Schalter widerrufen werden kann.

Die maximale Anzahl von drei Vollmachten, die von demselben Delegierten festgelegt wird, gilt nicht für Erziehungsberechtigte, Kuratoren und Unterstützungs-Verwaltern. Diese Subjekte können die Dokumentation, digital unterschrieben, auch über ein PEC an die territorial zuständige Struktur senden.