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Abrechnung zugunsten der Erben bei aufgelaufenen und nicht ausgezahlten Zahlungen für Zivilinvalidität

Veröffentlichung: 12/05/2021

Der Rentenrückstand ist die Summe der vom Rentner nicht ausgezahlt bekommenen Rentenzahlungen oder -anteile (dreizehnte Monats für die angefallenen Anteile oder der Anteil der im letzten Monat fälligen Rente) zum Zeitpunkt der Beendigung der Rente.
Die Beendigung entsteht durch den Tod des Rentners oder den Verlust des Anspruchs.

Der Rentenrückstand wegen Todes steht folgenden Personen zu:

  • dem überlebenden Ehepartner;
  • mangels Ehepartners den Kinder, die zum Zeitpunkt des Todes des Rentners leben;
  • mangels eines Ehepartners oder von Kindern den anderen gesetzlichen oder testamentarischen Erben.

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.