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Antrag auf Erstellung von Listen von empfangsbevollmächtigten Rechtsanwälten und/oder Ersatz Anhörung für INPS-Streitigkeiten 2025-2027

Der Dienst ermöglicht die Einleitung des Zulassungsverfahrens zur Aufnahme in die Liste der empfangsbevollmächtigten Rechtsanwälten und/oder Ersatz Anhörung.

Spezifisch für
Staatsangehörige Italiens oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates, die die Voraussetzungen gemäß Art. 17 Absatz 2 des Gesetzes 247/2012 erfüllen

Veröffentlichung: 24 Februar 2025

Um was es geht

Das Zulassungsverfahren zur Erstellung von Listen für die Ausführung von Aufträgen von empfangsbevollmächtigten Rechtsanwälten und/oder Ersatz Anhörung im Dreijahreszeitraum 2025-2027 ermöglicht es, in der Eröffnungsperiode der Kampagne den Antrag zur Erbringung folgender Leistungen zu stellen:

  • die rechtliche Domizilierung;
  • die Vertretung von Rechtsanwälten des INPS in mündlichen Verhandlungen.

Der Antrag kann ausschließlich für die Liste des Gerichts gestellt werden, bei dessen Rat der Anwaltskammer der Antragsteller eingetragen ist.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an Bürger mit einem Abschluss in Rechtswissenschaften, die im Anwaltsregister eingetragen sind, und die vorgesehenen Anforderungen erfüllen.

Funktionsweise

Es ist möglich, den Antrag ausschließlich über den Online-Dienst unter dem folgenden Pfad einzureichen: Home – Mitteilungen, Ausschreibungen und Rechnungsstellung – Mitteilungen - Verfahren zur Erstellung von Listen von empfangsbevollmächtigten Rechtsanwälten und/oder Ersatz Anhörung – Antrag senden.

Das Ausfüllen des Antrags erfolgt im Rahmen mehrerer Schritte. Sobald diese Schritte durchlaufen wurden, kann der Antrag eingereicht werden.

Der Antrag kann nur während der Kampagne und innerhalb der angegebenen Fristen eingereicht werden.

Das Institut behält sich das Recht vor, Folgendes zu überprüfen:

  • den Besitz der in der Ausschreibung vorgesehenen Anforderungen;
  • die Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben.

Eine bei der Generaldirektion eingesetzte Kommission prüft die Zulässigkeit der Kandidaturen.

Basierend auf den Bewertungskriterien in der Ausschreibung werden die Ranglisten erstellt.

Die Ranglisten werden auf der Website des Instituts im selben Abschnitt veröffentlicht, in dem die Bekanntmachung veröffentlicht wurde.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Bei Antragstellung muss man die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Eintragung bei dem Rat der Anwaltskammer zum Zeitpunkt der Antragstellung;
  • Fehlen laufender Verfahren gegen das Institut, sowohl für sich selbst als auch als Verteidiger Dritter;
  • Fehlen von Situationen eines tatsächlichen persönlichen Interessenkonflikts mit dem Institut, auch unter Berücksichtigung des Berufsverbandes, einer berufsübergreifenden Organisation und/oder der Anwaltskanzlei, der die Person möglicherweise angehört;
  • Fehlen von strafrechtlichen Verurteilungen, die als Nebenstrafe die Unfähigkeit, mit der öffentlichen Verwaltung zu verhandeln, zur Folge hatten;
  • Fehlen von Suspendierungs- oder sonstigen Disziplinarmaßnahmen des Rates der Anwaltskammer.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden nach Anmeldung mit den eigenen Zugangsdaten.

Der Antrag kann in der Eröffnungszeit der Kampagne zwischen 14.00 Uhr am 28. November 2024 bis 14.00 Uhr am 9. Dezember 2024 gestellt werden.