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Die Neugestaltung eines Hypothekendarlehens beantragen

Veröffentlichung: 10/11/2021

Die neue Regelung der Hypothekendarlehen, angenommen durch Beschluss des Präsidenten 101/2018 und geändert durch Beschluss Nr. 11/2020, sieht unter Art. 20, Abs. 5 die Möglichkeit vor, dass der bei der „Gestione Unitaria delle prestazioni creditizie e sociali“ („Einheitlichen Verwaltung von Darlehens- und Sozialleistungen“) registrierte Darlehensnehmer eine Neugestaltung des Zinssatzes beantragen kann.

Diese Neugestaltung gilt für alle Kreditverträge oder Umschuldungsverträge mit halbjährlicher oder vierteljährlicher Tilgung und ordnungsgemäßen Zahlungen, die bei der Beantragung der Neugestaltung einen Zinssatz aufweisen, der von jenem, der durch Beschluss Nr. 12 vom 29. Januar 2020 genehmigt wurde, abweicht, bzw. für Kreditverträge und Umschuldungsverträge, die:

a) niemals im Sinne des Beschlusses des Präsidenten Nr. 89/2017 neugestaltet wurden;
b) die gemäß dem oben genannten Beschluss neugestaltet wurden;
c) die bis zum 31.12.2019 auf Grundlage von Art. 20, Abs. 5 der gültigen, nicht abgeänderten Regelung neugestaltet wurden;
d) die während der Gültigkeit der Regelung der MIE, genehmigt durch Beschluss des Präsidenten Nr. 101/2018, abgeschlossen wurden.
Die Neugestaltung ist auch für jene Kredite möglich, welche unter die so genannte „porta d’albergo“-Klausel fallen („Hoteltür-Klausel“), sofern sie keine Rückstände aufweisen.

Das Eingreifen eines Notars ist nicht erforderlich. Der Vorgang der Neugestaltung im Sinne von Art. 20, Abs. 5 wird:

  • von den zuständigen Mitarbeitern des Kreditwesens/des Regionalzentrums Kreditwesen vorbereitet;
  • vom Direktor der Provinzstelle/des Regionalzentrums Kreditwesen/der Direktion für Großraumkoordination unterzeichnet;
  • vom Kreditnehmer/von den Kreditnehmern in der Inps-Stelle unterzeichnet, welche den Vorgang der Neugestaltung vorbereitet hat oder bei der Stelle, die von der Inps-Stelle, die den Vorgang der Neugestaltung vorbereitet hat, mitgeteilt wird.

VORAUSSETZUNGEN

Damit der Antrag auf Neugestaltung bewilligt werden kann, muss der Kreditnehmer alle Zahlungen ordnungsgemäß ausgeführt haben, einschließlich der Kreditrate, die unmittelbar vor dem Einreichen des Antrags auf Neugestaltung fällig war.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag auf Neugestaltung kann ausschließlich auf telematischem Wege innerhalb der folgenden Zeitfenster gestellt werden:

  • vom 10. Januar bis zum 28. Februar, mit Annahme bis zum 31. März;
  • vom 1. April bis zum 31. Mai, mit Annahme bis zum 30. Juni;
  • vom 10. Juli bis zum 31. August, mit Annahme bis zum 30. September;
  • vom 1. Oktober bis zum 30. November, mit Annahme bis zu 31. Dezember.

Ausschließlich für das Jahr 2020 wird das erste mögliche Zeitfenster erst nach der Mitteilung über die Freigabe/Aktualisierung des IT-Verfahrens für die Neugestaltung, bestätigt.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss ausschließlich telematisch über den eigens dafür eingerichteten Online-Dienst; übermittelt werden.