Sie sind in

Darlehen: Rückzahlung des nicht genutzten Versicherungsanteils an die Rentner im Risikofonds

Veröffentlichung: 11/11/2021

Die Leistung besteht aus einer Rückerstattung eines Teils des an den Risikofonds gezahlten Netrags zur Absicherung des vorzeitigen Ablebens, den Rentner (des ehemaligen INPDAP-Fonds und des INPS) anlässlich der Zeichnung eines Darlehens bei Banken oder Finanzinstituten, die mit denselben Sozialversicherungsträgern gezahlt haben, wenn das bis zum 31. Mai 2013 gezeichnete Darlehen im Voraus zurückgezahlt wird.

Rentner, die Mitglied eines der Sozialversicherungssysteme des ehemaligen INPDAP und des INPS sind, und ein Darlehen bei einer mit dem INPS verbundenen Bank oder einem Finanzinstitut aufgenommen haben und denen das Versicherungsrisiko im Zusammenhang mit der Prämie durch den Renten- und Kreditfonds der ehemaligen INPDAP (Risikofonds) garantiert wurde, können bei vorzeitiger Auflösung des Darlehens eine Rückzahlung des Teils der Versicherungsprämie verlangen.

Um für die Rentner günstigere Vertragsbedingungen als die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehens geltenden Marktbedingungen zu gewährleisten (Artikel 8 des Ministerialerlasses Nr. 313 vom 27. Dezember 2006, "Verordnung zur Durchführung von Artikel 13 bis des Gesetzeserlasses Nr. 313 vom 15. Februar 2005"), und und wenn der Zinssatz des Risikofonds niedriger ist als der Marktpreis der Absicherung gegen vorzeitiges Ableben, war der Finanzakteur verpflichtet, die Absicherung durch den Risikofonds in Anspruch zu nehmen und den zum Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehens von der Rente einbehaltenen Satz in der in der Tabelle der Zinssätze des Risikofonds ersichtlichen Höhe in den Fonds zu zahlen (genehmigt durch Beschluss Nr. 473 des Verwaltungsrats vom 10. Mai 2007).

Darlehen, die nach dem 31. Mai 2013 unterzeichnet wurden, werden vom Risikofonds nicht abgesichert, so dass ab dem 1. Juni 2013 die Deckung des vorzeitigen Sterberisikos des Rentners ausschließlich von auf dem Markt befindlichen Unternehmen gewährleistet wird.

HÖHE DER LEISTUNG

Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus der Höhe der gezahlten Versicherungsprämie und der nicht in Anspruch genommenen Absicherungszeit (Artikel 38 des Präsidialerlasses Nr. 180 vom 5. Januar 1950).

Antragstellung

Rentner, die Mitglied eines der Rentensysteme des ehemaligen INPDAP sind, und diejenigen, die bis zum 31. Mai 2013 ein Darlehen bei einer mit dem INPS verbundenen Bank oder einem Finanzinstitut unterzeichnet haben, die das Versicherungsrisiko im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens von der Renten- und Kreditkasse der ehemaligen INPDAP (Risikokasse) abgesichert haben, müssen für den Fall, dass sie das Darlehen vorzeitig kündigen, einen Antrag auf Rückzahlung des Teils der nicht verwendeten Versicherungsprämie stellen.

Der Antrag auf Rückerstattung kann beim INPS gestellt werden, indem das Formular ausgefüllt wird, das über den Online-Dienst zugänglich ist.

Nach Abschluss muss es unterschrieben und per Post verschickt werden:

  • per PEC, an dc.invaliditacivilecreditowelfare@postacert.inps.gov.it;
  • per E-Mail, an die Adresse DCSNAIC.fondorischi@inps.it;
  • als gewöhnliche Post in einem geschlossenen Umschlag an die Adresse INPS Direzione centrale Sostegno alla non autosufficienza, invalidità civile e altre prestazioni – Area controllo di gestione e contabilità – viale Aldo Ballarin 42, 00142 Roma;
  • Faxnummer 06 95066840.

Der Bereich Programmierung, Verwaltungskontrolle und Rechnungswesen der Zentraldirektion Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit, Zivile Invalidität und andere Leistungen kann den Antrag auf Rückerstattung nur bearbeiten, wenn die Bank oder das Finanzinstitut die Dokumentation vorgelegt hat, die die tatsächliche vorzeitige Tilgung des Darlehens an die territorial zuständige INPS-Zentrale bescheinigt und das Darlehen geschlossen wird.

Für Informationen zur Leistung kann die Nummer 06 5905858585 montags, mittwochs und freitags von 10 bis 12 Uhr angerufen werden.

Jede Kommunikation kann an DCSNAIC.fondorischi@inps.it oder dc.invaliditacivilecreditowelfare@postacert.inps.gov.it. gesendet werden.