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Direktes mehrjähriges Darlehen für die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen

Veröffentlichung: 12/11/2021

Mehrjährige Darlehen können beantragt werden, um dokumentierte persönliche und/oder familiäre Bedürfnisse zu decken, die Teil der in der Verordnung vorgesehenen Fälle sind.

Öffentlich Bedienstete und Rentner, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds) sind, können langfristige Darlehen beantragen.

Die seit dem 1. Oktober 2011 geltende Verordnung erlaubt es auch, einen Kredit für den Kauf des ersten Hauses des erwachsenen Kindes zu beantragen, das eine eigene unabhängige Familie gründen will.

BEGINN UND DAUER

Die Auszahlung der Leistung erfolgt durch Gutschrift auf das vom Antragsteller angegebene Post- oder Bankkonto, das für den Rentner der bereits für die Gutschrift der Rente vorgesehenen IBAN entspricht.

Das Darlehen kann eine Laufzeit von fünf Jahren haben, die in 60 Monatsraten zurückzuzahlen ist, oder zehn Jahren, die in 120 Monatsraten zurückzuzahlen sind. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt zwei Monate nach seiner Gewährung.

Es ist nicht möglich, ein laufendes Darlehen zu verlängern, bevor nicht zwei Jahre seit Beginn einer fünfjährigen Tilgung verstrichen sind bzw. vier Jahre seit Beginn einer zehnjährigen Tilgungszeit. Vor Ablauf von zwei Jahren nach Beginn eines fünfjährigen Darlehens ist es nur dann möglich, ein zehnjähriges Darlehen zu beantragen, wenn der Betroffene noch nie eine zehnjährige Tilgungszeit in Anspruch genommen hat.

Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit mit der Begleichung der Restschuld zulässig. Dem Antragsteller wird der Teil der Risikoabsicherung, die dem Zeitraum der Verkürzung der Absicherung entspricht, bei der Berechnung des Restbetrags erstattet. Um die vorzeitige Rückzahlung eines in Rückzahlung befindlichen Darlehens zu beantragen, bitte auf die Schaltfläche "Zugriff auf den Dienst" klicken. Als nächstes ist der Weg für die Weiterleitung des Antrags auf vorzeitige Rückzahlung wie folgt: Desktop-Dienst Verwaltung der Öffentlich Bediensteten: Dienste für Arbeitnehmer und Rentner -> Erweiterte PIN eingeben -> BIP-Dienste: nach Themenbereich -> Kredit -> Fragen.

Der Tod des Kreditnehmers erfüllt alle Verpflichtungen gegenüber dem Kreditfonds. Das INPS ergreift keine Maßnahmen gegen die Erben für die Restschuld.

Wird der Schuldner von einer anderen öffentlichen Verwaltung eingestellt, wird das Büro, welche den monatlichen Einbehalt der Tilgungsraten bearbeitet, der neuen öffentlichen Verwaltung die Daten des Darlehens, das Konto der durchgeführten Einbehalte und der an das INPS erfolgten Zahlungen mitteilen.

Im Falle der Beendigung der Dienstzeit vor der Rückzahlung des Darlehens erfolgt der Einbehalt für die Rückzahlung des Darlehens von der Rente oder einer anderen gleichwertigen fortlaufenden Leistung, die der Kreditnehmer infolge der Beendigung durch die Verwaltung, bei der er beschäftigt war, oder durch Sozialversicherungs- oder Versicherungseinrichtungen, bei denen er aufgrund des Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses eingetragen war, gemäß den Bestimmungen allgemeiner oder besonderer Gesetze, organischer Vorschriften oder Verträge erhält.

Führt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstelle einer Rente oder eines anderen gleichwertigen laufenden Ruhegehalts zu einem Anspruch auf einen Betrag, der der Verwaltung oder einem Renten- oder Versicherungsinstitut als Entschädigung oder Versicherungskapital zurechenbar ist, so wird dieser Betrag bis zur Höhe der gesamten ausstehenden Forderung durch Abtretung einbehalten.

Sollte die Höhe dieser Leistungen nicht zur Deckung der Restschuld ausreichen, ist die Restschuld direkt vom Schuldner zu zahlen.

HÖHE DER LEISTUNG

Die Monatsrate darf ein Fünftel des Gehalts oder der Rente nicht überschreiten.

Auf den Bruttobetrag des Darlehens findet Anwendung:

  • ein jährlicher Nominalzinssatz von 3,5%;
  • eine Verwaltungsgebühr von 0,5%;
  • eine Risikofondsprämie, je nach Altersgruppe und Dauer des Darlehens gemäß der Tabelle im Anhang auf der letzten Seite der Darlehensordnung

VERLÄNGERUNGSFRISTEN

Im Falle eines Antrags auf Verlängerung des Darlehens beim INPS beendet die neue Bewilligung die vorzeitig die vorherige und die Rückzahlung des Teils der Risikoausgleichsprämie erfolgt durch Verrechnung der für den neuen Vorgang fälligen Prämie.

Im Falle einer freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens vor Ablauf der zwei Jahre, die für die Verlängerung der fünfjährigen Darlehen und der vier Jahre für die zehnjährigen Darlehen vorgesehen sind, kann der Betroffene ein Jahr nach dem Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens eine neue Abtretung verlangen.

Voraussetzungen

Zusätzlich zur Mitgliedschaft in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen müssen die Antragsteller mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ein vierjähriges rentenrelevantes Dienstalter und vier Beitragsjahre in der Einheitskasse vorweisen können.

Mitglieder mit einem befristeten Vertrag von mindestens drei Jahren können die Rückzahlung durch Abtretungen nur dann nutzen, sie innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgen, ferner sind sie verpflichtet, die TFR-Abfindung zur Sicherstellung der Rückzahlung des Darlehens abzutreten.

Mitarbeiter, die für staatliche Verwaltungen oder lokale Behörden tätig sind, müssen beim Kreditfonds registriert sein und den Beitrag mit einem Satz von 0,35% bezahlen. Auf das mehrjährige Darlehen können andere Öffentlich Bedienstete nur zugreifen, wenn sie bis zum 31. Mai 2008 dem Kreditfonds beigetreten sind (Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen Nr. 45 von 2007 und nachfolgende Änderungen).

Für Öffentlich Bedienstete mit einem befristeten Vertrag von mindestens drei Jahren wird das mehrjährige Darlehen nur für die Dauer der bis zum Ende des Arbeitsvertrags verbleibenden Jahre gewährt.

Ein ehemaliger Angestellter einer öffentlichen Behörde im Ruhestand wird nur dann eingetragen, wenn er zum Zeitpunkt seines Rentenantrags auch seinen Antrag auf Beitritt zur Kreditkasse gemäß den Bedingungen des Ministerialerlasses Nr. 45 vom 7. März 2007 und nachfolgenden Änderungen gestellt hat. Der Rentner, der der Kreditkasse beigetreten ist, zahlt den Beitragseinbehalt von der Rente in Höhe von 0,15%.

Für ehemalige Öffentliche Bedienstete im Ruhestand, die vor dem Inkrafttreten des Ministerialerlasses 45/2007 in den Ruhestand getreten sind, ist die Frist für den Antrag auf Beitritt zum Kreditfonds am 31. Mai 2008 abgelaufen.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Ereignis und/oder den damit verbundenen Unterlagen über die Ausgaben eingereicht werden.

Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die den Zustand des Bedarfs, die Ausgaben (gemäß dem in der Verordnung genannten Grund) und ein ärztliches Attest über eine solide und robuste körperliche Verfassung bescheinigen. Die Bescheinigung muss innerhalb von 45 Tagen vor dem Antrag an die Verwaltung der Öffentlich Bediensteten des INPS durch den Gerichtsmediziner der ASL oder durch einen Militärarzt im Dienst oder durch einen von der Verwaltung des Antragstellers ernannten Arzt ausgestellt werden (Artikel 15 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 28. Juli 1950, Nr. 895).

Antragstellung

Der Antrag ist online einzureichen (nach den in den Benutzerhandbüchern für mehrjährige Darlehen für eingetragene und Versicherte und Rentner).

Die im Dienst stehenden Mitglieder reichen ihren Antrag bei ihrer Verwaltung ein, die ihn elektronisch an das INPS übermittelt.

Rentner, die Mitglieder der Kreditkasse sind, können ihren Antrag beim INPS stellen:

  • online über den eigens dafür eingerichteten Onlinedienst;
  • Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.