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Kleinkredite an Mitglieder der einheitlichen Verwaltung von Krediten und Sozialleistungen

Veröffentlichung: 11/11/2021

Für den täglichen Familienbedarf eines Mitglieds, das bei der einheitlichen Verwaltung von Krediten und Sozialleistungen registriert ist, gewährt das INPS kurzfristige Kleinkredite im Rahmen der jährlich im Haushalt des Instituts bereitgestellten Finanzmittel, die in konstanten Raten zurückgezahlt werden.

Kleinkredite können von Öffentlich Bediensteten und Rentnern beantragt werden, die bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds) registriert sind.

BEGINN UND DAUER

Die Auszahlung der Leistung erfolgt durch Gutschrift auf das vom Antragsteller angegebene Post- oder Bankkonto, das für den Rentner der bereits für die Gutschrift der Rente vorgesehenen IBAN entspricht.

Die erste Tilgungsrate wird ab dem zweiten Monat nach dem Monat, in dem der Betrag ausgezahlt wurde, einbehalten.

Der Kleinkredit kann beantragt werden mit folgenden Mindestlaufzeiten und Raten von:

  • sechs Monate für jährliche Kredite;
  • 12 Monate für zweijährige Kredite;
  • 18 Monate für dreijährige Kredite;
  • 24 Monate für vierjährige Kredite.

Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich, mit Zahlung der ausstehenden Forderung. Dem Antragsteller wird der Teil der Risikoabsicherung, die dem Zeitraum der Verkürzung der Absicherung entspricht, bei der Berechnung des Restbetrags erstattet.

Um eine vorzeitige Rückzahlung des zu tilgenden Darlehens zu beantragen, wendet sich der Nutzer bitte an die Verwaltung der Öffentlich Bediensteten: Dienste für Arbeitnehmer und Rentner, zu finden unter Verwaltung der Öffentlich Bediensteten/Themenbereiche – Kredit/Anträge.

Im Falle einer freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung kann ein neuer Kleinkredit erst nach Ablauf der oben beschriebenen Verlängerungsfrist, gerechnet ab dem Beginn der vorzeitigen Rückzahlung, beantragt werden.

Im Falle einer Verlängerung schließt das INPS das laufende Darlehen und zieht die Restschuld in Höhe des neuen Kleinkredits ein.

Der Tod des Begünstigten des Darlehens oder die absolute und dauerhafte Invalidität, die im Rahmen des Dienstes und wegen der Leistung vereinbart wurde, hebt jede Verpflichtung gegenüber dem Kreditfonds auf. Das INPS ergreift keine Maßnahmen gegen die Erben für die Restschuld.

Wird der Schuldner von einer anderen öffentlichen Verwaltung eingestellt, wird das Büro, welche den monatlichen Einbehalt der Tilgungsraten bearbeitet, der neuen öffentlichen Verwaltung die Daten des Darlehens, das Konto der durchgeführten Einbehalte und der an das INPS erfolgten Zahlungen mitteilen.

Im Falle der Beendigung der Dienstzeit vor der Rückzahlung des Darlehens erfolgt der Einbehalt für die Rückzahlung des Darlehens von der Rente oder einer anderen gleichwertigen fortlaufenden Leistung, die der Kreditnehmer infolge der Beendigung durch die Verwaltung, bei der er beschäftigt war, oder durch Sozialversicherungs- oder Versicherungseinrichtungen, bei denen er aufgrund des Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses eingetragen war, gemäß den Bestimmungen allgemeiner oder besonderer Gesetze, organischer Vorschriften oder Verträge erhält.

Führt die Beendigung des Dienstverhältnisses anstelle einer Rente oder einer gleichwertigen fortlaufenden Leistung zu einem Anspruch auf einen Betrag, der von der Verwaltung oder einem Renten- oder Versicherungsträger als Entschädigung oder als Versicherungskapital zu zahlen ist, so wird dieser Betrag in voller Höhe der Restschuld des laufenden Kleinkredits einbehalten.

Sollte die Höhe dieser Leistungen nicht zur Deckung der Restschuld ausreichen, ist die Restschuld direkt vom Schuldner zu zahlen.

HÖHE DER LEISTUNG

Es können Darlehen in Höhe eines ein-, zwei-, drei- oder viermonatige Nettogehalts oder Renten-Monatsbetrags beantragt werden, die in 12 Raten (Jahresdarlehen), 24 Raten (Zweijahresdarlehen), 36 Raten (Dreijahresdarlehen) bzw. 48 Raten (Vierjahresdarlehen) zurückzuzahlen sind.

Kleine Jahres-, Zweijahres-, Dreijahres- und Vierjahresdarlehen können auch für zwei Monatsraten (zwei Monatsraten des Nettogehalts oder der Rentefür jedes Tilgungsjahr) beantragt werden, wobei bis zu acht Monatsraten innerhalb von 48 Monaten zurückzuzahlen sind und nur dann, wenn der Antragsteller keine weiteren laufenden Abzüge von Gehalt oder Rente hat, wovon unberührt bleibt, dass der Einbehalt für das Kleindarlehen für den Rentner ein Fünftel der Rente nicht überschreiten darf.

Auf den Bruttobetrag der Leistung findet Anwendung:

  • der nominale jährliche Zinssatz von 4,25%;
  • einen Satz von 0,50% für Verwaltungskosten;
  • eine Risikofondsprämie, je nach Altersgruppe und Dauer des Darlehens gemäß der Tabelle im Anhang auf der letzten Seite der Darlehensordnung.

Die Darlehen sind in 12, 24, 36 oder 48 Raten zurückzuzahlen, die aus einem Zinsanteil und aus Kapital bestehen.

Voraussetzungen

Noch im Dienst bei den staatlichen Verwaltungen oder lokalen Behörden beschäftigte Angestellte, die verpflichtende im Kreditfonds registriert sind, die Beiträge in Höhe von 0,35% zahlen. Andere Öffentlich Bedienstete haben nur dann Zugang zu dem Kleinkredit, wenn sie bis zum 31. Mai 2008 dem Kreditfonds beigetreten sind (Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 7. März 2007, Nr. 45 und nachfolgende Änderungen).

Für Öffentlich Bedienstete mit befristetem Arbeitsvertrag wird der Kleinkredit nur für die Dauer der bis zum Ende des Arbeitsvertrags verbleibenden Jahre gewährt.

Ein ehemaliger Öffentlich Bediensteter im Ruhestand wird nur dann eingetragen, wenn er zum Zeitpunkt seines Rentenantrags auch seinen Antrag auf Beitritt zum Kreditfonds gemäß den in der Ministerialverordnung 45/2007 und späteren Änderungen festgelegten Bedingungen gestellt hat. Der Rentner, der der Kreditkasse beigetreten ist, zahlt den Beitrag mit einem Abzug von der Rente in Höhe von 0,15%.

Für ehemalige Öffentliche Bedienstete im Ruhestand, die vor dem Inkrafttreten des Ministerialerlasses 45/2007 in den Ruhestand getreten sind, ist die Frist für den Antrag auf Beitritt zum Kreditfonds am 31. Mai 2008 abgelaufen.

Antragstellung

Der Antrag muss online über den zuständigen Dienst an das INPS übermittelt werden (Präsidialbeschluss Nr. 95 vom 30. Mai 2012).

Die Mitglieder des Kreditfonds reichen den Antrag auf Kleinkredit bei ihrer Verwaltung oder, für die vom Wirtschafts- und Finanzministerium verwalteten, über das NOIPA-System ein, das ihn elektronisch an das INPS übermittelt.

Rentner, die Mitglieder des Kreditfonds sind, können ihren Antrag stellen:

  • online beim INPS über den eigens dafür eingerichteten Dienst;
  • über das Contact Center unter 803 164 (kostenlos aus dem Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilfunknetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.