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Risikofonds: Zahlung des Restkapitals von Krediten

Veröffentlichung: 11/11/2021

Die Leistung besteht in der Rückzahlung des Kapitalanteils der Darlehen, die von vertragsgebundenen Banken und Finanzintermediären an Rentner (der ehemaligen INPDAP-Verwaltung und des INPS), wenn sie vor der Rückzahlung des Darlehens verstorben sind und die Absicherung des vorzeitigen Versterbens von "Fondo di Previdenza e Credito" (Vorsorge- und Kreditfonds) des ehemaligen INPDAP (Risikofonds) garantiert wurde.

Die Rückzahlung erfolgt an Banken und Finanzintermediäre (gemäß Art. 8 des Ministerialerlasses Nr. 313 vom 20. Mai 2016), die Rentnern, die Mitglied eines der Rentenverwaltungssysteme des ehemaligen INPDAP oder INPS sind und für die das Versicherungsrisiko im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ableben durch den "Fondo di Previdenza e Credito" (Vorsorge- und Kreditfonds) des ehemaligen INPDAP (Risikofonds) abgesichert wurde, ein Darlehen gewährt haben. Nach dem 31. Mai 2013 unterzeichnete Darlehen werden vom Risikofonds nicht abgesichert, so dass ab dem 1. Juni 2013 die Deckung des vorzeitigen Sterberisikos des Rentners ausschließlich von am Markt befindlichen Unternehmen übernommen wird.

Banken und Finanzintermediäre müssen dem INPS über den eigens dafür eingerichteten Dienst die Informationen über die Forderung (Tod des Versicherungsnehmers mit einem Darlehen in Tilgungsphase, das über den Risikofonds abgesichert war) und alle Vertragsunterlagen online übermitteln.

Nach Durchführung aller Prüfungen einschließlich der eingereichten Unterlagen wird die Auszahlung des vom Kreditfonds garantierten Restkapitals freigegeben.

Weitere Informationen finden sich im Benutzerhandbuch

Dienste für vertragsgebundene Partner

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Die meisten Probleme, für die das Helpdesk zuständig ist, betreffen folgende Themen:

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  • Aspekte im Zusammenhang mit der Akkreditierung im System und Profilerstellung der Benutzer im IT-System;
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