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Aufnahme von Kindern oder Waisenkindern ehemaliger IPOST-Mitglieder und Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen in Internaten und Wohnheimen

Veröffentlichung: 23/11/2021

Das INPS betreibt die Unterbringung von Schülern und Studenten von der Pflichtschule bis zur Universität, in seinen eigenen Internaten oder in anderen Internaten und Wohnheimen, die dem Ministerium für Bildung, Universität und Forschung angeschlossen sind.

Schüler des ersten und zweiten Schulzyklus, die Kinder von Arbeitnehmern und Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sind, von Rentnern, die der Verwaltung der Öffentlich Bediensteten angehören, von Mitgliedern der „Gestione Assistenza Magistrale“ (Grundschullehrer und -rektoren) und Mitgliedern Verwaltung "Fondo IPOST" können Internate besuchen (auch im ohne Übernachtung).

In den Hochschul-Wohnheimen können die Kinder von Mitarbeitern und Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sind, von Rentnern, die der Verwaltung der Öffentlich Bediensteten angehören, von Mitgliedern der „Gestione Assistenza Magistrale“ (Grundschullehrer und -rektoren) und Mitgliedern der Verwaltung "Fondo IPOST" untergebracht werden.

Beginn und Dauer

Die Schüler und Studenten können sich jedes Jahr über die Ausschreibung für Internate oder die Ausschreibung für Hochschul-Wohnheime für die verfügbaren Plätze bewerben.

Der Gewinner der Ausschreibung bleibt während der gesamten Dauer und, falls im Falle eines Studium bis zur Besprechung der Abschlussarbeit, im Internat.

Die Ausschreibungen und die entsprechenden Ergebnisse finden sich im Abschnitt Ausschreibungen für Wohlfahrt, Unterstützung und Gegenseitigkeit.

Höhe der Leistung

Die Internate und Hochschul-Wohnheime sind im ganzen Land vertreten und bieten Verpflegung, Unterkunft und eine Reihe von Dienstleistungen an, die in den den Ausschreibungsblättern beiliegenden Formularen beschrieben sind.

Das Institut bietet den Kindern in seinen Internaten auch ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, darunter Bildungswerkstätten, Exkursionen, Sport- und Freizeitaktivitäten, sozialpädagogische und psychologische Betreuung, Essen und Unterkunft.

Die Internate des INPS, die auch für Studenten geeignet sind, sind:

  • Convitto Santa Caterina - Arezzo;
  • Convitto Principe di Piemonte - Anagni (Frosinone);
  • Convitto Luigi Sturzo - Caltagirone (Catania);
  • Convitto Regina Elena - Sansepolcro (Arezzo);
  • Convitto di Spoleto (Perugia).

Verwirkung

Der Schüler verliert seinen Anspruch aus triftigen Gründen, Änderungen in der Rechtsstellung des eingetragenen Elternteils oder Verlust der in der Ausschreibung genannten Leistungsvoraussetzungen.

Voraussetzungen

In den Ausschreibungen werden von Fall zu Fall die Voraussetzungen und die erforderlichen Bildungsleistungen angegeben. Alle Gewinner beteiligen sich an den Ausgaben des INPS mit einem jährlichen Beitrag, der je nach Wert des ISEE-Indikators variiert.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag ist innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Fristen vom versicherten, noch im Dienst stehenden oder bereits in Rente befindlichen Elternteil (als Rechtsinhaber/Antragsteller), vom hinterbliebenen Elternteil oder Vormund (als Antragsteller) oder vom zum Zeitpunkt der Einreichung volljährigen Schüler (als Antragsteller/Begünstigter) einzureichen.

Bei der Ausschreibung für Hochschul-Wohnheime ist die Einreichung des Antrags nur volljährigen Studierenden gestattet.

Antragstellung

Es gibt vier Ausschreibungen:

  • Nationale Internate;
  • Private Internate durch,
  • Hochschul-Wohnheime für Bildungsleistungen;
  • Private Hochschul-Wohnheime

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Ausschreibung muss über den neuen vereinfachten Dienst „Anträge auf Sozialleistungen mit einem Klick“ erfolgen, der unter „Auf den Dienst zugreifen“ oben rechts auf der Seite verfügbar ist. Nach der Anmeldung mit der eigenen PIN-Nummer muss lediglich die Absicht zur Teilnahme an der Ausschreibung erklärt werden. Die Wahl des Internats ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich, muss aber nach der Veröffentlichung der Rangliste der Gewinner des Zuschusses angegeben werden.

Der Antrag auf Teilnahme an den anderen Ausschreibungen ist über den Dienst „Verwaltung der Öffentlich Bediensteten: Dienste für Arbeitnehmer und Rentner“ einzureichen, der ebenfalls unter „Zugang zu Diensten“ verfügbar ist. Nach der Anmeldung mit der eigenen PIN kann die Liste der Dienste in alphabetischer Reihenfolge, oder geordnet nach Sachgebiet oder Art des Dienstes aufgerufen werden. Nachdem „Antrag für Internate oder Wohnheime“ ausgewählt wurde, öffnet sich ein kurzes Informationsblatt und einige Felder zum Ausfüllen.

Bei besonderen Schwierigkeiten bei der Nutzung des Telematikverfahrens für die Antragstellung, die nicht auf Probleme mit der PIN oder der ordnungsgemäßen Eintragung in die Datenbank zurückzuführen sind, kann der Antragsteller den Antrag über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenlos aus dem Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilfunknetz stellen.