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Schulbesuchszuschüsse für Kinder und Waisen von Mitgliedern der "Gestione Assistenza Magistrale" (Grundschullehrer und -rektoren)

Veröffentlichung: 23/11/2021

Ist ein Zuschuss für Waisenkinder und Gleichgestellten von Mitgliedern der „Gestione Assistenza Magistrale“ (Grundschullehrer und -rektoren) für den Besuch von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen der Primar- und Sekundarschule ersten Grades (bis zur zweiten Klasse der Sekundarstufe I).

Der Schulbesuchszuschuss wird den Waisenkindern des Mitglieds oder des Ehepartners des Mitglieds der „Gestione Assistenza Magistrale“ (Grundschullehrer und -rektoren) gezahlt.

Den Waisenkindern des Mitglieds gleichgestellt sind:

  • die Kinder des Mitglieds, die von den anderen Eltern/Ehepartnern nicht rechtlich anerkannt sind;
  • die Kinder von Mitgliedern, die aufgrund von Krankheit, die zu absoluter und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führt, vom Dienst befreit sind;
  • die Kinder von getrennten oder geschiedenen Mitgliedern, für den Fall, dass die Bescheinigungsurkunde des Trennungs- oder Scheidungszustandes keine finanzielle Belastung für den anderen Elternteil festlegt.

Höhe der Leistung

Die Höhe des Zuschusses und die Vergabekriterien richten sich nach dem Betrag der letzten ISEE-Erklärung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist.

VORAUSSETZUNGEN

Die Voraussetzungen sind in der jährlich vom INPS herausgegebenen Ausschreibung angegeben. Sie können auf der Seite Wohlfahrt, Unterstützung und Gegenseitigkeit eingesehen werden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag ist innerhalb der von der Ausschreibung festgelegten Fristen zu stellen,
Der Antrag ist vom eingetragenen oder pensionierten Elternteil (als Inhaber/Anmelder), vom hinterbliebenen Elternteil oder Vormund (als Antragsteller) oder vom zum Zeitpunkt der Einreichung volljährigen Schüler (als Antragsteller/Begünstigter) einzureichen.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag auf Schulbesuchszuschuss muss online auf der INPS-Website über den entsprechenden Dienst gestellt werden.

Alternativ dazu kann der Antrag über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz gestellt werden.