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Finanzierung von Schulungsprogrammen für Arbeitnehmer von Unternehmen, die bei Solidaritätsfonds registriert sind, in Krisensituationen oder bei Umstrukturierungen von Unternehmen

Veröffentlichung: 18/01/2021

Dies ist eine Leistung der Solidaritätsfonds, die in den Artikeln 26 ff. des Gesetzes vertretenen Dekrets Nr. 148 vom 14. September 2015 geregelt sind, welche im Falle einer Aussetzung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitnehmern von Unternehmen aus Sektoren, die nicht unter die Rechtsvorschriften über Lohnzuschüsse fallen, eine Einkommensunterstützung gewähren.

Die Finanzierung von Schulungsprogrammen ist eine Leistung für Arbeitnehmer, die in folgenden Fonds registriert sind:

  • Post-Fonds;
  • Fonds für Genossenschaftskredite;
  • Versicherungsfonds;
  • Kreditfonds;

Nach den Regeln des Post-Fonds können alle Mitarbeiter der Poste Italiane SpA und Unternehmen der Gruppe Poste Italiane, an denen die Poste Italiane SpA eine Mehrheitsbeteiligung hält, mit Ausnahme von Führungskräften, von den Leistungen profitieren. Mitarbeiter von Unternehmen, die für Bank-, Luft- und Express-Kuriertätigkeiten zugelassen sind, sind von dieser Leistung ausgeschlossen.

Beim Fonds für Genossenschaftskredite stehen die Leistungen allen Arbeitnehmern von Unternehmen zu, die verpflichtet sind, die von der Federcasse und den Gewerkschaften unterzeichneten nationalen Kollektivverträge der Berufsgruppe anzuwenden und und die diesen anwenden. Führungskräfte sind von der Leistung ausgeschlossen.

Beim Versicherungsfonds stehen die Leistungen, mit Ausnahme von Führungskräften, allen Arbeitnehmer von Versicherungsgesellschaften (jeglicher Bezeichnung und ordnungsgemäß konstituiert) und Sozialversicherungsunternehmen zu. Die Leistung steht auch den Arbeitnehmern der von den oben genannten Unternehmen kontrollierten Firmen zu, wenn sie Tätigkeiten ausüben, die für die Tätigkeit der Versicherung oder Rückversicherung oder Sozialversicherung ausschlaggebend oder damit verbunden sind, und den Arbeitnehmern der Branchenverbände oder Berufsverbände der Versicherungs- und Sozialversicherungsbranche, wenn von der Gesellschaft und den Gewerkschaften ein gemeinsamer Antrag auf Zulassung zum Fonds gestellt wird und dieser Antrag vom Verwaltungsrat des Fonds selbst positiv bewertet wird.

Beim Kreditfonds stehen die Leistungen allen Arbeitnehmern offen, einschließlich Führungskräften, Mitarbeitern von Unternehmen des Kreditsektors, die bereits in den Anwendungsbereich des bereits bestehenden und durch das Gesetzesdekret Nr. 158 vom 28. April 2000 geregelten Solidaritätsfonds fallen.

Beginn und Dauer

Die förderfähigen Schulungsprogramm dürfen in der Regel 12 Monate nicht überschreiten.

Höhe der Leistung

Bei Schulungsprogrammen entspricht der Beitrag dem Bruttolohn, der den betreffenden Arbeitnehmern für die nicht geleisteten und für die Durchführung der Schulungsprogramme erforderlichen Arbeitsstunden zustünde, vermindert um etwaige Mittel aus spezifischen nationalen oder EU-Mitteln.

Berufung

Gegen die vom Verwaltungsrat getroffenen Maßnahmen kann der Ausschuss innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntgabe des Beschlusses Berufung einlegen.

Voraussetzungen

Für den Zugang zu den Schulungsprogrammen müssen die Arbeitnehmer Gegenstand einer Betriebsvereinbarung über Schulungsprogramm zur beruflichen Umstellung oder Umschulung im Rahmen der betrieblichen Prozesse zur Änderung der Arbeitsbedingungen des Personals sein.

Antragstellung

Der Antrag auf Schulungsunterstützung und andere ordentliche Einkommensunterstützungsmaßnahmen wird vom Unternehmen über den dafür eingerichteten Dienst elektronisch eingereicht (Rundschreiben Nr. 122 vom 17. Juni 2015).

Der Antrag wird vierteljährlich vom Verwaltungsrat des Fonds geprüft, der über die Gewährung der Zahlungen nach der chronologischen Reihenfolge der Antragstellung, der Verfügbarkeit des Fonds und auch nach den vom Verwaltungsrat festgelegten Prioritäten entscheidet.